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Berlin: Berliner Chronik: 9. Februar 1977

Vor 25 Jahren berichteten wir:Der Senat hat gestern den Entwurf für ein einheitliches Gesetz zum Schutz aller Kategorien von Denkmälern verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Praxis ist die Regelung von Entschädigungs- und Enteignungsfällen zur Erhaltung von Denkmalsubstanz.

Vor 25 Jahren berichteten wir:

Der Senat hat gestern den Entwurf für ein einheitliches Gesetz zum Schutz aller Kategorien von Denkmälern verabschiedet. Eine wesentliche Neuerung gegenüber der bisherigen Praxis ist die Regelung von Entschädigungs- und Enteignungsfällen zur Erhaltung von Denkmalsubstanz. Das Erhaltenswerte ist in drei Gruppen gegliedert: 1. Baudenkmale in privatem Besitz, 2. landeseigene Baudenkmale und 3. "Denkmalswerte öffentliche Grünanlagen". Die Denkmalschutzbehörde ist durch das neue Gesetz künftig nicht mehr grundsätzlich auf die Genehmigung des privaten Eigentümers angewiesen, wenn sie sein für denkmalwürdig befundenes Gebäude unter Schutz stellen und restaurieren will. Sie will sich allerdings wie bisher schon um Einvernehmen bemühen und zunächst in Gesprächen mit den Eigentümern die Initiative erläutern. In der Regel soll angestrebt werden, für Restaurierungs- oder andere notwendige Handwerksarbeiten eine Kostenaufteilung zwischen Eigentümer und Staat im Verhältnis 70:30 zu erreichen.

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