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BERLINER Chronik SERIE: 13. September 1961 Jahre Mauerbau

Ein Ost-Berliner muss ins Arbeitslager Die DDR verbreitet Schauermärchen

Das Stadtbezirksgericht Prenzlauer Berg verurteilt einen 22-jährigen früheren Grenzgänger aus der Schönhauser Allee zur Ausweisung aus dem „demokratischen Berlin“ und „Arbeitserziehung“ im Lager, und zwar auf Verlangen der Hausgemeinschaft. Er sei als „Bummelant“ zwischen Ost- und West-Berlin gependelt, wegen Einbrüchen, Unterschlagungen und gemeinschaftlicher Unzucht vorbestraft, habe in seiner Wohnung mit Frauen „Orgien gefeiert“ und die Hausbewohner „durch Lärm und obszöne Redensarten“ belästigt. Daher sei er eine Gefahr für die Jugend und nach der Verordnung über Aufenthaltsbeschränkungen vom 24. August 1961 zu verurteilen.

Kaum wird bekannt, dass der Osten Provokationen gegen die Flughäfen Tegel und Tempelhof plant, meldet die DDR-Nachrichtenagentur ADN „dramatische Szenen“ auf beiden Flughäfen. Man habe Flüchtlinge gewaltsam an der Rückkehr in die DDR gehindert und gezwungen, in die bereitstehenden Flugzeuge zu steigen. Die „Verzweifelten“ hätten laut gegen die „Entführung“ protestiert. Alliierte, Senat und Bundesregierung weisen dies als „lächerliche Erfindung“ und „abgrundtiefe Lüge“ zurück. Der Osten suche krampfhaft Vorwände, um den Anspruch auf die Kontrolle der freien Zugangswege nach West-Berlin zu untermauern. Gru

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