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BERLINER Chronik SERIE: 23. August 1961 Jahre Mauerbau

West-Berliner sollen fortan eine Besuchsgenehmigung kaufen

Die westalliierten Stadtkommandanten und der Senat verurteilen drei „Bekanntmachungen“ des DDR-Innenministeriums vom Vorabend als „anmaßend“ und „illegal“. Seit ein Uhr nachts dürfen West- Berliner den Ostsektor nur mit einer gebührenpflichtigen Besuchsgenehmigung für eine DM betreten. Diese sei in zwei Zweigstellen des Reisebüros der DDR in West-Berlin zu beantragen, die noch nicht existieren. Die Zahl der Übergänge wird von zwölf auf sieben reduziert, vier für West-Berliner, zwei für Westdeutsche und einer, die Friedrichstraße, für Ausländer, Diplomaten und die Alliierten. Im Westen sollen sich alle 100 Meter von der Grenze fernhalten.

Man wolle „die West-Berliner innerhalb Berlins der gleichen grausamen und unmenschlichen Einschränkung der Bewegungsfreiheit unterwerfen wie die eigene Bevölkerung“, erklären die Westalliierten. Der Regierende Bürgermeister spricht von einer „Totalsperre“. Er lehnt Büros zur Ausgabe der Besuchsgenehmigungen ab, er legt den Stadtkommandanten nahe, dies nicht zu gestatten. Einen Brief des Ost-Berliner Oberbürgermeisters Friedrich Ebert mit der Bitte um Vorschläge für die Räume ignoriert Brandt.

Die Kommandanten wenden sich besonders gegen das 100-Meter-Abstandsgebot. Sie reagieren, indem sie ihrerseits Militärstreifen an die Grenze schicken, die Amerikaner sogar Panzer, so an der Friedrichstraße Ecke Kochstraße.

Notgedrungen beschließt der SPD-Vorstand die Auflösung der acht Ost-Berliner Kreisverbände, von denen vier bereits von den DDR-Behörden geschlossen wurden. Dies betrifft rund 5200 Mitglieder. Brigitte Grunert

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