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Ein Flughafen mit vielen Fans. Die Brandenburger CDU hat nun vom parlamentarischen Beratungsdienst des Landtags ein Tegel-Gutachten erstellen lassen.

© Soeren Stache/dpa

Berliner Flughäfen: Tegel-Offenhaltung: Eine Frage des politischen Willens

Kann Tegel doch länger als ein halbes Jahr nach BER-Eröffnung in Betrieb bleiben? Einem neuen Gutachten zufolge ginge das. Es gibt aber Hürden.

Im Dauerkonflikt um den zu klein geplanten Hauptstadtflughafen BER und die Zukunft des Flughafens Tegel könnte es doch eine Lösung geben. Zwar gilt es juristisch und politisch als ausgeschlossen, Tegel auf Dauer offen zu halten. Doch Tegel könnte nach der Eröffnung des BER in Schönefeld zumindest länger in Betrieb bleiben als die bislang festgeschriebenen sechs Monate. Ausgerechnet aus Brandenburg kommt dieser Vorschlag für einen Mittelweg zwischen den Berliner Fronten, zwischen alsbaldiger Tegel-Schließung nach dem geplanten BER-Start im Herbst 2020 und dem dauerhaften Weiterbetrieb.

Dort hat der parlamentarische Beratungsdienstes des Landtags nun – wie zunächst der rbb berichtet hatte – ein von der CDU-Fraktion in Auftrag gegebenes Gutachten vorgelegt. Und das wenige Tage vor der nächsten Sitzung des Aufsichtsrates der Flughafengesellschaft am Freitag, die noch immer keine sichere Finanzierung für den Masterplan zur Erweiterung des BER hat.

Es bräuchte Konsens und schnelles Handeln

Dem Gutachten zufolge könnte Tegel länger als sechs Monate nach der BER-Eröffnung befristet weiterbetrieben werden, wenn zwischen den Eignern der Flughafengesellschaft – Berlin, Brandenburg und Bund – Konsens besteht. Und wenn Landesregierungen und Parlamente alsbald handeln.

Zumal die bisherige gemeinsame Landesplanung derzeit überarbeitet wird und 2019 durch den neuen Landesentwicklungsplan Hauptstadtregion ersetzt werden soll, im laufenden Verfahren entsprechende Eingriffe für Tegel also aus Sicht der CDU durchaus möglich wären. Zumal auch noch genau geprüft wird, ob die Verkehrsanbindung für den BER überhaupt ausreichend bemessen ist.

Konkret ging es der Brandenburger CDU-Fraktion nicht um einen dauerhaften Weiterbetrieb in Tegel, wie ihn die Berliner CDU und der erfolgreiche Volksentscheid im vergangenen Jahr gefordert hatten und was vom Senat und zuletzt im Juni im Abgeordnetenhaus mit rot-rot-grüner Koalitionsmehrheit abgewiesen wurde. Es geht um eine andere, nämlich pragmatische Frage: nämlich welche Möglichkeiten es überhaupt für einen befristeten Weiterbetrieb Tegels gibt, wenn der BER einfach zu klein ist für die Passagierzahlen – was ohnehin seit Langem bekannt ist.

Zahlreiche Planänderungen nötig

Grundsätzlich müsste dazu der im Jahr 2004 ausgesprochene Widerruf der Betriebsgenehmigung für Tegel geändert werden, befinden die Juristen des Landtags. Dafür müssten jedoch auch die entsprechenden Regelungen im gemeinsamen Landesentwicklungsplan der Länder Berlin und Brandenburg angepasst werden.

Auch die 2006 erfolgte Aufhebung der Planfeststellung für Tegel, die erst nach dem BER-Start wirksam wird, müsste geändert werden. Das alles, auch die Änderung der nötigen Raumordnungsziele in den Landesentwicklungsplänen, ist aus Sicht der Gutachter möglich, wenn die Politik den bislang auf ein halbes Jahr begrenzten Weiterbetrieb verlängern will.

Dafür sei aber auch ein neues Verfahren nötig: Öffentliche und private Belange müssten bewertet und abgewogen werden. „Der neuen Abwägung können neue Tatsachen und Bewertungen zugrunde gelegt werden, beispielsweise etwaige Kapazitätsprobleme am BER“, heißt es in dem Gutachten. Wobei andere Faktoren wie Fluglärm, Schadstoffbelastung oder Sicherheitsfragen in Tegel auch besonderes Gewicht zukomme. Daneben müssten auch Berlins Flächennutzungsplan geändert, die Lärmschutzbereiche für Tegel neu geregelt und auch die geplante Folgenutzung angepasst werden.

Zwei Möglichkeiten für Neuregelung

Allerdings, so warnen die Gutachter, ließe es sich zwar noch begründen, für einen „zeitlich begrenzten Engpass“ am BER in Schönefeld den Standort Tegel länger zu nutzen – aber nicht mehr, sobald durch neue Bauten weitere Kapazitäten geschaffen werden. Zudem werde ein längeres Offenhalten immer schwieriger, sobald die Kosten für Schallschutzmaßnahmen und Sanierung dann erheblich steigen.

Bei der Neuregelung gebe es zwei Wege: So könnte ein konkreter längerer Zeitrahmen für den Weiterbetrieb festgelegt werden, etwa „drei Jahre ab funktionsfähiger Inbetriebnahme“ des BER. Oder das Ende der Betriebserlaubnis für Tegel könnte an ausreichende Kapazitäten und an „bedarfsgerechten Ausbau des BER“ geknüpft werden. Es sei jedenfalls nicht auszuschließen, dass die gemeinsamen Landesentwicklungspläne „rechtsfehlerfrei so abgeändert werden können, dass ein befristeter Weiterbetrieb des Flughafens Tegel möglich ist“. Ob das dann „zweckmäßig ist, ist eine politische Entscheidung, die gerichtlich nicht überprüfbar ist“.

Bei der Sitzung des Aufsichtsrates am Freitag sind keine festen Beschlüsse geplant. Es geht um den Masterplan und die fehlende Finanzierung. Noch nicht beantwortet ist die Frage, ob für die BER-Erweiterung mit dem Masterplan ein Planfeststellungsverfahren nötig ist.

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