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UN-Behindertenrechtskonvention: Berliner Gesetze auf dem Prüfstand

Genügt das Berliner Landesrecht bei der Inklusion internationalen Vorgaben? Eine Monitoring-Stelle nimmt das unter die Lupe.

Gleichberechtigte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben – sei es bei Bildung, Arbeit, Freizügigkeit oder Gesundheitsversorgung: Dieses Ziel verfolgt das 2006 von der Uno-Generalversammlung verabschiedete Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderung. Seit März 2009 gilt die UN-Behindertenrechtskonvention auch in Deutschland. Doch stimmen unsere Gesetze mit den Vorgaben der Konvention überein? Als erstes Bundesland lässt Berlin dies von einer unabhängigen Instanz prüfen. Ende November stellte das Projekt „Monitoring-Stelle Berlin“ im Berliner Abgeordnetenhaus seine Arbeit vor.

Lange hätten der Bund und einzelne Länder den Standpunkt vertreten, das deutsche Recht sei bereits mit der Konvention konform und eine Normenprüfung sei für alle Zeit entbehrlich, sagte der Leiter der Monitoring-Stelle Valentin Aichele anlässlich der Veranstaltung. Die Entwicklungen in den letzten vier Jahren, etwa im Schulrecht, zeigten aber, dass diese Auffassung überholt sei.

Gegen „Sonderwelten“ und für ein allgemeines Wahlrecht

Das beim Deutschen Institut für Menschenrechte angesiedelte Projekt nimmt zunächst Gesetze aus den Bereichen Schule und Hochschule, Wahlen, Bauen, Personennahverkehr und Denkmalschutz unter die Lupe. Die Ergebnisse der umfangreichen Untersuchungen sollen 2014 nach und nach mit Fachleuten aus Politik, Verwaltung, Gesellschaft und Wissenschaft diskutiert werden.

Unabhängig davon beklagt Aichele vier Jahre nach Unterzeichnung der Konvention durch Deutschland verschärfte gesellschaftliche Widerstände gegen die Integration von Menschen mit Behinderung. Das sei an Schulen und auf dem Arbeitsmarkt zu merken, am Widerstand von Eltern, Pädagogen, aber auch von Behinderten selbst gegen deren mangelhafte Umsetzung. „Sonderwelten“ wie Förderschulen und Behindertenwerkstätten stünden „im Widerspruch zur UN-Idee der Inklusion“, ebenso wie die Verweigerung des Wahlrechts für bestimmte psychisch und geistig Behinderte. Davon sei derzeit eine „fünfstellige Zahl“ von Menschen betroffen. Tsp

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