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Die JVA Berlin-Tegel. Ehe und Familie sind besonders geschützt - auch im Gefängnis.

© Götz Schleser

Berliner Justiz: Ehebesuche im Knast sind zulässig

Ein in Tegel einsitzender Häftling beantragte Besuche seiner Frau. Das Landesgericht lehnte ab. Jedoch: Die Ehe ist heilig - entschied das BVerfG.

Niederlage für die Berliner Justiz: Einem in Tegel wegen gefährlicher Körperverletzung einsitzenden Häftling, verurteilt zu mehr als sieben Jahren Gefängnis, stehen längere Besuche seiner Ehefrau zu. Das entschied das Bundesverfassungsgericht. Haftanstalten müssten genau begründen, wenn Gefangene ihre Angehörigen nicht für lange Besuche empfangen dürfen.

Weil Ehe und Familie nach dem Grundgesetz besonderes geschützt sind, müsse der Kontakt zu Angehörigen in angemessenem Umfang ermöglicht werden. 2016 beantragte der Mann, dessen Haft bis Februar 2020 dauert, Lockerungen: begleiteten Ausgang und unbewachte, längere Besuche der Frau. Die Haftanstalt und das Landgericht lehnten das ab. Das Gericht muss nach dem Karlsruher Beschluss neu entscheiden. Die Bundesverfassungsrichter befanden, dass Vollzugslockerungen und Langzeitbesuche zu Unrecht verweigert wurden. Die JVA habe ihre Entscheidung unzureichend begründet und belegt. Die Ehefrau sei nicht einmal befragt worden.

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