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Innensenator Andreas Geisel.

© DAVIDS/Sven Darmer

Berliner Justiz: Ermittlungsverfahren gegen Innensenator Geisel eingestellt

Gegen Innensenator Geisel (SPD) liegen der Staatsanwaltschaft keine konkreten Anhaltspunkte vor. FDP-Politiker Luthe kritisiert mangelnde "Rechtsstaatlichkeit".

Der Berliner Staatsanwaltschaft nimmt keine Ermittlungen gegen Innensenator Andreas Geisel (SPD) auf. Das teilte die Behörde am Freitagnachmittag mit. Der Prüfvorgang, ausgelöst durch eine Strafanzeige durch den FDP-Politiker Marcel Luthe wegen des Verdachts auf Rechtsbeugung, sei eingestellt worden.

Es lägen keine konkreten Anhaltspunkte dafür vor, dass Geisel eine rechtlich eindeutig gebotene Handlung unterlassen und damit in schwerwiegende Weise zugunsten oder zum Nachteil für jemanden gegen das Recht verstoßen habe. Auch Anfangsverdacht auf Strafvereitelung im Amt liege nicht vor.

Vorwurf des politischen Kalküls

Luthe hatte Geisel angezeigt, weil dieser im Mai 2017 entschieden hat, gegen die damalige Polizeivizepräsidentin Margarete Koppers kein Disziplinarverfahren in der Schießstandaffäre einzuleiten – mit von der Justiz bereits als falsch zurückgewiesenen Begründungen. Ein Disziplinarverfahren wäre aber nach Ansicht von Luthe, der CDU, aber auch vieler Polizeibeamter üblich und zwingend gewesen. Der Grund: Im April 2017 hatte die Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren gegen Koppers eingeleitet.

Sie wird der Körperverletzung im Amt durch Unterlassen beschuldigt. Bei einem Disziplinarverfahren hätte Koppers – so der Vorwurf der Opposition, aber auch aus Polizeikreisen – nicht Anfang März befördert und zur Generalstaatsanwältin auf Probe ernannt werden dürfen. Geisel habe ihr also für die Beförderung Hürden aus dem Weg geräumt. Am Dienstag soll der Senat entscheiden, Koppers auf Lebenszeit zu ernennen.

Luthe beklagt mangelnde Sorgfalt der Justiz

Vertreter der rot-rot-grünen Koalition warfen Luthe vor, die Staatsanwaltschaft politisch für seinen Feldzug gegen die Generalstaatsanwältin zu instrumentalisieren. Luthe dagegen sagte, es sei bemerkenswert, dass nicht einmal versucht worden sei, den Funken des Anscheins von Rechtsstaatlichkeit zu erwecken.

Das sei einmalig in der Geschichte der Justiz. In der Regel bekämen Anzeigenerstatter zunächst binnen vier Wochen eine Eingangsbestätigung samt Aktenzeichen, bevor darüber entschieden werde.

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