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Basisdemokratisch. Helfer sammeln Unterschriften für das Volksbegehren auf dem Tempelhofer Feld.

© Thilo Rückeis

Berliner Mietenvolksentscheid: Mängel im Gesetz werden nicht korrigiert

Das Mietenbündnis darf seinen Gesetzentwurf zum Volksbegehren nicht mehr ändern. Die Initiative hätte gern handwerkliche Fehler beseitigt. Derweil soll die rechtliche Prüfung durch die Senatsverwaltung noch im Juli abgeschlossen werden.

Der Gesetzentwurf der Initiative Mietenvolksentscheid bleibt offenbar mit wesentlichen Mängeln behaftet. Die Landeswahlleiterin lehnte drei Änderungswünsche der Initiative ab. Das geht aus einem Schreiben hervor, das dem Tagesspiegel vorliegt.

Die Änderungen wären „abstimmungsrechtlich nicht zulässig“, heißt es darin. Sie würden „Kernregelungen des Gesetzentwurfs“ betreffen, die nach der erfolgreichen ersten Stufe des Volksbegehrens nicht mehr korrigiert werden könnten. Damit müsste bei einem Volksentscheid über ein Gesetz abgestimmt werden, das von den Initiatoren selbst als suboptimal eingestuft wird.

Das Mietenbündnis hatte mit den Änderungen teilweise auf Kritik der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung reagiert. Ein handwerklicher Fehler ist der im Gesetz vorgesehene Ankauf von Sozialwohnungen durch die städtischen Wohnungsbaugesellschaften. Dabei sollen den privaten Eigentümern Schulden und eingesetztes Eigenkapital erstattet werden.

Private Eigentümer würden vom Gesetz profitieren

Nach Einschätzung des Senats ergebe sich daraus ein erheblicher Anreiz, nicht mehr rentable Immobilien loszuwerden. Bis zu zwei Drittel der betroffenen Eigentümer würden verkaufen. Die Initiative wollte deshalb den Passus „Ankauf zum Verkehrswert“ einfügen. Das lehnte die Landeswahlleiterin ab.

Auch die Kritik, private Vermieter von Sozialwohnungen würden die geplante Mietsubventionierung nutzen, um kurzfristig die Miete anzuheben, wollte die Initiative durch eine Gesetzesänderung entschärfen. Auch diese Änderung wurde als zu wesentlich abgelehnt. Ebenso das Ansinnen, Asylbewerbern und geduldeten Flüchtlingen Wohnberechtigungsscheine auszustellen, mit denen sie sich um eine Sozialwohnung bewerben könnten.

Folgen für den Haushalt? Schwer kalkulierbar

Die hohen Kosten des Gesetzentwurfs, vom Senat auf drei Milliarden Euro beziffert, sollten durch die Änderungen eigentlich sinken. Nun bleiben die Folgen für die Landeshaushalt schwer kalkulierbar. Bausenator Andreas Geisel (SPD) hatte deswegen verfassungsrechtliche Bedenken angemeldet.

Die Prüfung des Gesetzentwurfs durch die Senatsinnenverwaltung soll noch in diesem Monat abgeschlossen werden, dann muss der Senat entscheiden, ob er den Entwurf als zulässig einstuft. Auch die Juristen der Innenverwaltung hatten noch einige Änderungswünsche, denen die Initiative weitgehend gefolgt ist.

Dass der Senat die Mängel des Gesetzentwurfs als Druckmittel in den laufenden Verhandlungen mit der Initiative einsetzen könnte, glaubt ihr Sprecher Rouzbeh Taheri nicht. „Auch nach einem erfolgreichen Volksentscheid können Änderungen am Gesetz vorgenommen werden.“ Die müsste dann das Parlament beschließen.

Strittig ist Zukunft der Wohnungsbaugesellschaften

Bausenator Geisel möchte in Verhandlungen erreichen, dass sich Senat und Initiative auf einen gemeinsamen Gesetzentwurf zur Schaffung von mehr Sozialwohnungen und Dämpfung von Mieten einigen, dann wäre das Volksbegehren überflüssig und die Politik könnte einer weiteren Konfrontation mit den Wählern wie beim Tempelhofer Feld aus dem Weg gehen.

Strittig ist vor allem die Umwandlung der städtischen Wohnungsbaugesellschaften in Anstalten des öffentlichen Rechts. Diese Position der Mieten-Aktivisten ist für Geisel völlig inakzeptabel. Die laufenden Neubauprogramme der Wohnungsbaugesellschaften würden ausgebremst und die städtischen Wohnungen dürften nicht mehr in den Mietspiegel eingerechnet werden, was einen deutlichen Anstieg der Vergleichsmiete zur Folge hätte. Das weisen die Mieten-Aktivisten allerdings als Fehleinschätzung zurück.

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