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Frank Henkel begründet sein Schweigen zum Fall Thomas S. damit, dass er die laufenden Ermittlungen gegen den früheren V-Mann und mutmaßlichen NSU-Helfer nicht gefährden wollte. Am Dienstag soll die Akte aber endlich an den Untersuchungsausschuss übermittelt werden.

© dapd

Berliner NSU-Akte: Henkel räumt Fehler bei Informationspolitik ein

Frank Henkel bedauert, dem Untersuchungsausschuss die Informationen über den NSU-Verbindungsmann Thomas S. vorenthalten zu haben. Den Vorwurf der Lüge weist er aber zurück.

Berlins Innensenator Henkel tritt die Flucht nach vorn an. Wegen der NSU-Ermittlungspannen erheblich unter Druck, zeigt er sich selbstkritisch. Henkel gestand Fehler beim Umgang mit den NSU-Ermittlungen ein, wies aber den Vorwurf zurück, er habe im Zusammenhang mit der Affäre um einen V-Mann aus der rechten Szene gelogen. „Welches Interesse sollte ich haben, Dinge zu verschleiern, die lange vor meinem Amtsantritt lagen“, sagte Henkel am Dienstag vor dem Innenausschuss des Berliner Abgeordnetenhauses. Er bedauere allerdings, „dass Abgeordnete den Eindruck gewinnen konnten, das Land Berlin würde nicht umfassend informieren.“ Henkel war vor den Ausschuss des Landesparlamentes geladen worden, nachdem die Mitglieder des Bundestags-Untersuchungsausschusses zur Neonazi-Mordserie ihm vorgeworfen hatten, ihnen Erkenntnisse über den einstigen V-Mann vorenthalten zu haben. Er soll den Berliner Behörden bereits 2002 Hinweise auf den Verbleib des Nationalsozialistischen Untergrundes (NSU) gegeben haben, dem der Mord an neun Migranten und einer Polizistin angelastet wird. Henkel verwies am Dienstag darauf, dass der Generalbundesanwalt bereits im März über den Sachverhalt informiert worden sei.

Bildergalerie: Berlins Innensenator wegen NSU-Akte unter Druck

Die Karlsruher Ermittler hätten die Bitte geäußert, die Information zu dem V-Mann - der auch Beschuldigter in dem Verfahren um die Morde ist - nicht an den Untersuchungsausschuss weiterzuleiten. Es habe die Gefahr bestanden, dass die Information die Ermittlungen des Generalbundesanwaltes zur Mordserie des NSU gefährden.

Henkel verwies zudem darauf, dass das Leben des Informanten nicht hätte gefährdet werden dürfen. Hier habe der Informantenschutz dem Aufklärungsinteresse entgegengestanden. „Im Nachhinein und im Lichte der Veröffentlichung stellt sich die Frage, ob die Einschätzung zwingend war, oder ob nicht eine andere Lösung möglich gewesen wäre“, sagte Henkel. „Wir hätten versuchen sollen, und das betrifft besonders mich, das eine zu tun und das andere nicht zu lassen.“ Nachdem die Bundesanwaltschaft mitgeteilt habe, dass ein Ermittlungserfolg nicht mehr gefährdet sei, seien die Unterlagen zu dem V-Mann am Dienstagvormittag an den Untersuchungsausschuss des Bundestages weitergeleitet worden, sagte der Berliner CDU-Politiker. (AFP/dpa)

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