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Alte Mauerreste stehen in Berlin auf dem Areal des Mahnmals "Parlament der Bäume".

© dpa

Berliner Orte der Erinnerung: Denkmalschutz fürs „Parlament der Bäume“?

2018 endet das Nutzungsrecht für das Grundstück. Die Senatskulturverwaltung sprach sich jetzt für den Erhalt des grünen Denkmals aus.

Erst vor einigen Wochen wurde hier kiloweise Unkraut gezupft. Eine Klasse der Friedensburg-Oberschule in Charlottenburg war zum „Parlament der Bäume“ gezogen, um den 1990 vom Aktionskünstler Ben Wagin initiierten Gedenkort für die Maueropfer vorzubereiten für die nächste Pflanzaktion: Neue Blumenzwiebeln diesmal, auf dass es im kommenden Frühjahr wieder blühe, und Immergrün, ausgesät in der Form des Wortes „Tote“.

Wobei das kommende Jahr für das „Parlament der Bäume“ schon von, man kann sagen, existentieller Bedeutung ist: Nur bis 2018 ist sein Bestand garantiert, hatte doch der Bund 2008 ein zehnjähriges Nutzungsrecht für die Fläche nördlich des Marie-Elisabeth-Lüders-Hauses gewährt, was nun ausläuft.

Und wenngleich es keine konkreten Baupläne für das Areal gibt: Es ist doch ein „Grundstück, das durch Bebauungsplan als Vorbehaltsfläche für eine mögliche Erweiterung des Deutschen Bundestages eingestuft ist“, wie Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) vor einigen Monaten auf eine schriftliche Frage des grünen Bundestagsabgeordneten Christian Kühn antwortete. Zugleich verwies sie darauf, dass „die Zuständigkeit für Fragen des Denkmalschutzes grundsätzlich bei den Ländern“ liege, in diesem Fall also bei Berlin.

Ein erneuter Anlauf

Kühn hatte nachgefragt, warum das „Parlament der Bäume“ samt der einzigen Mauerreste, die es im Regierungsviertel noch gebe, bislang nicht unter Denkmalschutz gestellt worden sei. Eine gute Frage, denn Forderungen und Initiativen in dieser Richtung hat es wiederholt gegeben. Besonders die Grünen, allen voran Michael Cramer, Berliner Abgeordneter im Europaparlament, haben sich dafür stark gemacht. 2010 sollte es sogar einen entsprechenden fraktionsübergreifenden Antrag im Bundestag geben, wozu es dann doch nicht kam.

Jetzt aber, im Vorfeld des 9. November, hat Cramer einen erneuten Versuch gestartet und wieder Denkmalschutz für das „Parlament der Bäume“ gefordert. Das ja nicht nur aus Bäumen besteht, deren Zahl über die Jahre von etwa 400 auf knapp 100 geschrumpft ist, wie der 87-jährige Wagin erzählt. Ohnehin musste er das ursprüngliche „Parlament“ schon verkleinern, damals, als das „Band des Bundes“ errichtet wurde.

Man muss ihn nur kurz auf das Thema stoßen, und schon sprudelt es aus ihm heraus, über die Rita und die Renate, den Willy, den Richard und all die anderen, die ihm in seiner Eigenschaft als Baumpaten und Initiator des „Parlaments der Bäume“ schon unterstützt haben. Und doch ist der Gedenkort nicht auf Dauer gesichert, darüber gerät er leicht ins Schimpfen, nimmt dann kein Blatt vor den Mund, das tat er nie.

Die Chancen stehen gut

Aber vielleicht ändert sich ja jetzt doch etwas, könnte die Kunstinstallation aus 58 authentischen Mauerteilen, aus Granitplatten mit den Namen von Maueropfern, aus dem Karree von 16 Bäumen, 1990 gepflanzt von den 16 gesamtdeutschen Ministerpräsidenten, und aus all den anderen Bäumen, Blumenbeeten, Bildern und Texten auf Dauer gesichert werden. Die Antwort aus der Senatskulturverwaltung auf eine Anfrage der Grünen-Abgeordneten Sabine Bangert scheint darauf zumindest hinzudeuten.

Das „Parlament der Bäume“ mit dem „einzigen materiell verbliebenen Rest des einstigen Berliner Grenzanlagen“ im Regierungsviertel sei „integraler Bestandteil des dezentralen Gedenkstättenkonzepts des Senats“ von 2006. Mit der East-Side-Gallery stehe es gleichberechtigt für die künstlerische Auseinandersetzung mit der Berliner Mauer nach deren Fall.

Die Stiftung Berliner Mauer habe bereits einen Denkmalpflegeplan erarbeiten lassen. Zudem habe der Senat das Landesdenkmalamt gebeten, den Denkmalwert der Mauerrelikte kurzfristig zu prüfen. Das Amt gehe davon aus, dass sie diesen Wert besitzen, und bereite eine Eintragung in die Denkmalliste vor. Ungeachtet des derzeitigen Planungsrechts sei eine Unterschutzstellung grundsätzlich geeignet, um eine dauerhafte Erhaltung zu gewähren. Keine Garantie also, aber immerhin.

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