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Offenes Bekenntnis. Tuvia Schlesinger, 59, ist Jude und Polizist. Normalerweise trenne er Dienst und Glauben, sagt er, am Sonntag machte er eine Ausnahme.

© Björn Kietzmann

Berliner Polizei: Kippa-Träger muss sich verantworten

Der Polizist, der auf einer Demonstration eine Kippa trug, wird möglicherweise dafür belangt. Es wird derzeit geprüft, ob er gegen das Neutralitätsgebot verstoßen hat.

Disziplinarische Maßnahmen gegen den Polizisten Tuvia Schlesinger, der am Wochenende während einer Demonstration eine Kippa im Dienst getragen hatte, sind nicht ausgeschlossen. Die Polizeiführung widersprach Behauptungen, wonach bereits im Vorfeld von Gesprächen mit Schlesinger feststehe, dass dieser nicht belangt werde. Auch Schlesinger selbst sagte auf Anfrage: „Ich finde es korrekt, dass dies geprüft wird.“ Ihm sei bewusst, dass er mit dem Tragen der Kippa gegen das „Neutralitätsgebot“ verstoßen habe.

Am Montag war in Behördenkreisen noch gemutmaßt worden, dies werde keine Folgen haben, weil Schlesinger jüdischen Glaubens ist. Polizeisprecher Stefan Redlich betonte aber: „Es gibt ein Neutralitätsgesetz, und das gilt für alle.“ Der 59-jährige Beamte Schlesinger war von der Polizei als Verbindungsmann zu den Demonstranten eingesetzt worden und hatte neben der Kippa auch Buttons („Haut ab! Kippa auf!“) getragen. Ob er für den Verstoß belangt wird, bleibt abzuwarten: „Es ist noch zu früh, darüber zu entscheiden“, sagte Redlich. Denn zunächst einmal werde in einem persönlichen Gespräch mit dem Beamten geklärt, wie die Abläufe waren und was den Polizisten angetrieben hat. „Danach wird bewertet, wie es weitergeht.“

Bilder: Die Diskussion um religiöse Beschneidungen

Schlesinger war nach eigenen Angaben aufgrund seiner guten Kontakte mit den Demonstranten gefragt worden, ob er selbst auch Jude sei und eine Kippa trage. Darauf habe er die Kippa aufgesetzt. „Ich wusste, dass ich dienstlich etwas falsch mache, aber da kam eben der Privatmann durch.“ Schlesinger ist in der jüdischen Gemeinde aktiv und hatte in der Vergangenheit etwa im Zusammenhang mit der Debatte über die Judenfeindlichkeit zusammen mit anderen zur Teilnahme an einem Kippa-Flashmob aufgerufen.

Bilder: Kippa-Flashmob in Berlin

Sanktionen regelt grundsätzlich das Dienstrecht. Dabei gibt es fünf disziplinarrechtliche Maßnahmen, gestaffelt nach der Schwere des Verstoßes: Verweis, Geldbuße, Kürzung von Dienstbezügen, Zurückstufung und Entfernung aus dem Beamtenverhältnis. Einen Fall wie diesen gab es laut Polizei bislang noch nicht.

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