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Berlin: Berliner Protestfahrt: Langsamfahrt ist juristisch problematisch

Die Bummel-Tour der Lastwagen ist rechtlich problematisch. Zwischen der berechtigten Wahrnehmung eigener Interessen und einer Nötigung liege nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs nur ein schmaler Grat, sagte der Chefjurist des ADAC, Eckhart Jung.

Die Bummel-Tour der Lastwagen ist rechtlich problematisch. Zwischen der berechtigten Wahrnehmung eigener Interessen und einer Nötigung liege nach Paragraf 240 des Strafgesetzbuchs nur ein schmaler Grat, sagte der Chefjurist des ADAC, Eckhart Jung. Grundlage für eine Nötigung seien "verwerfliche Motive". Außer mit dem Strafrecht könne die Schleichfahrt auch mit der Straßenverkehrsordnung kollidieren, sagte Jung. Demnach dürfe kein Verkehrsteilnehmer mehr als notwendig behindert werden. Es liege im Ermessen der Polizei, ob sie eingreife. Dabei müssten die Beamten das so genannte Opportunitätsprinzip beachten, um eine Eskalation vermeiden. Bei der Demo müssten sich die Fahrer streng an die Auflagen halten, um nicht gegen das Versammlungsrecht zu verstoßen.

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