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Nicht Land, nicht Stadt: Die S-Bahn Berlin kann vom Volksbegehren nicht angetastet werden, denn sie fährt auch nach Brandenburg und gehört dem Bund.

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Update

Berliner S-Bahn-Tisch: Verfassungsgericht erklärt Volksbegehren für unzulässig

Das Volksbegehren des Berliner S-Bahn-Tisches ist unzulässig. Dies teile am Montag das Berliner Verfassungsgericht mit. Auch Brandenburg und der Bund müssten mitreden, so die Begründung. Ziel des Volksbegehrens war, das S-Bahn-Chaos zu beenden.

Mit nur einem kurzen Satz hatte sich das Volksbegehren erledigt.  „Der Einspruch ist zulässig“, entschied das Berliner Verfassungsgericht am Montag. Den Einspruch hatte der Senat eingelegt: Das „Volksbegehren zur Verbesserung des S-Bahn-Verkehrs“ sei verfassungswidrig, argumentierte die Senatsverwaltung für Inneres und Sport. Die Forderungen des „Berliner S-Bahn-Tisches“ nach neuen Gesetzen gegen das Chaos beim Verkehrsträger könnte das Abgeordnetenhaus gar nicht entscheiden. Mehr Wagen, Aufsichtspersonal an den Bahnhöfen und Tariftreue für die Angestellten hatte die Initiative in vier Paragrafen gefordert gefordert. Innerhalb von zwei Jahren sollten die Auflagen umgesetzt werden. Dabei hat das Land Berlin gar nicht die Befugnisse, solche Bedingungen zu diktieren, erklärte die Richterin. Denn erstens fährt die S-Bahn auch in Brandenburg, es müsste also auch der Potsdamer Landtag zustimmen, zweitens ist das Unternehmen eine Tochter der Deutschen Bahn AG, die wiederum dem Bund gehört.

Auf Bundesebene will der Berliner S-Bahn-Tisch nicht kämpfen. Dabei hat die Initiative über 30 000 Unterschriften gesammelt. „Die Berliner wollen, dass man da was macht“, sagt Sprecher Rouzbeh Taherie. Vertrauensmann Ulrich Thom sagt: „Hätten wir von Anfang an gewusst, dass unser Vorschlag nicht zulässig ist, dann hätten wir die ganze Aktion nicht gemacht.“ Er wirft dem Senat vor, dass im Vorgespräch noch keine Rede von rechtlichen Schwierigkeiten gewesen sei. Nun will die Bürgerbewegung mit Informationsveranstaltungen und Demonstrationen gegen das S-Bahn-Chaos mobil machen.

Den Unterstützern der Initiative geht es um mehr als verspätete Züge. Wie auch der Berliner Energie- und der Wassertisch wollen sie mehr Transparenz und Teilhabe und werden nach dem Urteil grundsätzlich: „Diese Konstruktionen aus bundesweiten Unternehmen, die auf Länderebenen arbeiten, sind dazu da, dass man keine Schuldigen benennen kann“, sagt Taherie. Stefan Gelbhaar, verkehrspolitischer Sprecher der Grünen, drückt es milder aus: „Wenn ein Unternehmen nicht dem Land gehört, haben Volksbegehren keine Chance.“ Linken-Landesvorsitzender Klaus Lederer sagt: „Das Urteil ist ein weiteres Argument für einen landeseigenen Fuhrpark.“

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