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An diesem Donnerstag soll die Schulgesetzänderung vom Abgeordnetenhaus beschlossen werden.

© Jörg Carstensen/dpa

Update

Berliner Schulgesetzänderung beschlossen: Hortbetreuung für alle und mehr Förderung

Rot-Rot-Grün schafft die lang geplante Reform in der letzten Plenarsitzung. Die strittigsten Neuerungen sind nach zahlreichen Protesten vom Tisch.

Berlin hat ein reformiertes Schulgesetz. Mit den Stimmen der Koalition wurde es am Donnerstagabend angenommen. Nach zahlreichen Protesten war der Entwurf kurz zuvor nochmals verändert worden. Die umstrittensten Neuregelungen wurden entschärft: Die geplante Verpflichtung, einen wöchentlichen Klassenrat einzuberufen, entfällt.

Zudem werden Schulleiter und Lehrkräfte nicht mehr „verpflichtet“, vor dem – nun monatlichen – Klassenrat zu erscheinen. Der entsprechende Änderungsantrag der Fraktionen liegt dem Tagesspiegel vor. Stattdessen gibt es eine Soll-Regelung.

Nicht verändert wurde hingegen der strittige Passus, wonach Schüler:innen ab der ersten statt ab der siebten Klasse als stimmberechtigte Mitglieder in die Schulkonferenz gewählt werden können. Diese Regelung hatte Kritik ausgelöst, weil Schulleitungen davon ausgingen, dass die Schulkonferenz künftig mehr Einfluss auf den Haushalt nehmen soll.

Dies hat sich allerdings als Missverständnis herausgestellt. SPD-Bildungsexpertin Maja Lasic erläuterte, man habe gar nicht die Haushaltskompetenzen der Schulleitungen beschneiden wollen. Neu sei aber, dass der Haushalt schulöffentlich bekannt gemacht werden muss und dass die Schulkonferenz die Verwendung der Mittel zur Kenntnis nimmt. Dies war den Fraktionen wichtig, weil nicht alle Schulen ihre Gremien informieren.

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Arnd Niedermöller, der Sprecher der Vereinigung der Oberstudiendirektor:innen Berlin (VOB), sagte, er sei "glücklich" über die genannten Veränderungen und Klärungen. Allerdings bedauert die Vereinigung, dass Berlins Gymnasiasten weiterhin an den Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss (MSA) teilnehmen müssen.

Keine Änderung beim MSA für Gymnasien

Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) hatte - auf Anraten ihrer Expertenkommission - zuletzt versucht, hier eine Änderung zu bewirken, war aber von den Fraktionen ausgebremst worden. Diese Prüfungen für Zehntklässler - drei schriftliche und eine mündliche - sind bundesweit an Gymnasien unüblich, da sie den MSA-Stoff normalerweise schon in der 9. Klasse durchlaufen. CDU-Bildungsexperte Dirk Stettner äußerte am Donnerstag die Erwartung, dass es in der kommenden Legislatur gelingt, den Gymnasien die MSA-Prüfungen zu ersparen. Dies fordert auch der Landeselternausschuss seit Jahren.

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Wichtige Neuerungen, die jetzt beschlossen wurden:

  • Kinder, die keine Kita besuchen und schlecht Deutsch sprechen, müssen 1,5 Jahre vor der Einschulung eine Sprachförderung besuchen. Diese Pflicht wird bisher unterlaufen. Damit das nicht mehr passiert, werden die Bezirke verpflichtet, den Familien ein Sprachförderangebot „zuzuweisen“
  • .Die Sozialarbeit wird erstmals als fester Bestandteil verankert, unterliegt nicht mehr dem Haushaltsvorbehalt.
  • Alle Schulen müssen ein Kinderschutzkonzept erarbeiten.
  • Die Bedarfsfeststellung für den Hort entfällt. Man muss also weder Berufstätigkeit noch Bedürftigkeit nachweisen, um für sein Kind einen Hortplatz zu bekommen. Das gilt für den gesamten Schultag zwischen sechs und 18 Uhr und auch in den Ferien.
  • Die Bildungsverwaltung muss eine Auflistung in Betracht kommender digitaler Lehr- und Lernmitteln vorlegen ("Whitelist").
  • Schulen werden aufgefordert, die Herkunftssprachen ihrer Schüler:innen zu erfassen und - wenn möglich - etwa im Rahmen von AGs anzubieten.
  • Im §1zum Auftrag der Berliner Schule gibt es eine Änderung. Im Satz: "Dabei sollen die Antike, das Christentum und die für die Entwicklung zum Humanismus, zur Freiheit und zur Demokratie wesentlichen gesellschaftlichen Bewegungen ihren Platz finden", soll hinter dem Christentum sowie weitere Weltreligionen und Weltanschauungen" eingefügt werden.

Dass es über die Änderung hinsichtlich der Haushaltskompetenzen der Schulkonferenz zu Protesten kam, führen Abgeordnete und Schulleitungen auf bestimmte Formulierungen im Gesetzentwurf zurück, die unterschiedlich verstanden wurden. Diese Formulierungen wurden am Mittwoch von den Geschäftsführern der Regierungsfraktionen bereinigt.
Sie hatten überhaupt einiges zu tun, denn am Vortag war es zu einer außergewöhnlichen Eskalation gekommen: Der Chef der Senatskanzlei, Christian Gaebler (SPD), hatte sich mit einer Liste von über 20 Beanstandungen zur „Rechtsförmigkeit“ des Schulgesetzentwurfs an das Abgeordnetenhaus gewandt.

Dessen Direktor wiederum hatte allen Fraktionen davon Kenntnis gegeben. So konnte auch die Opposition mitlesen, welche handwerklichen Fehler die Senatskanzlei den Regierungsfraktionen angekreidet hatte. Wobei sich Gaebler wiederum auf die Senatsverwaltung für Bildung bezog.

Der Sprecher des Abgeordnetenhauses, Ansgar Hinz, sagte auf Anfrage, ein vergleichbarer Fall wie die aktuelle Intervention der Senatskanzlei sei ihm "nicht bekannt".

"Zerrüttetes Verhältnis"

„Der Vorgang beleuchtet das zerrüttete Verhältnis zur Bildungsverwaltung“, hieß es am Mittwoch. Dem Vernehmen nach hatten die Bildungsexpertinnen seit Monaten vergeblich versucht, juristische Beratung aus dem Haus von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) zu bekommen.

"Ich bedauere außerordentlich, dass das Verhältnis zwischen der SPD-Fraktion und der Bildungsverwaltung so schlecht ist“, sagte die grüne Bildungsexpertin Stefanie Remlinger auf Anfrage. Sie hoffe sehr, dass sich dies in der neuen Legislatur bessere und „dass auch die Schulen wieder Vertrauen zurückgewinnen“.

Fünf Schulleiterverbände hatten protestiert

Beobachter bewerteten die weitgehende Verweigerung der Beratung durch die Bildungsverwaltung als „Retourkutsche“, denn die Fraktionen hatten den ursprünglichen Gesetzentwurf der Senatorin in weiten Teilen umgeschrieben und den Punkt entfernt, an dem Scheeres besonders gelegen gewesen war: Die Senatorin wollte, dass die Berliner Gymnasien nicht mehr die Prüfungen zum Mittleren Schulabschluss schreiben müssen.

Dies hatte die Expertenkommission empfohlen, und es wird auch bundesweit – außer in Brandenburg – so gehandhabt. Die Fraktionen wollten aber nicht mitgehen, um die Sonderstellung der Gymnasien nicht auszubauen.

Wie berichtet, hatten fünf der sechs Berliner Schulleiterverbände im Entwurf „unpraktikabel“ Gesetzespassagen beanstandet und sowohl CDU als auch FDP das überhastete „Durchpeitschen“ des Gesetzes ohne Anhörungen scharf kritisiert.

Der CDU-Bildungsexperte Stettner hatte bis zuletzt dazu geraten, dem Schulgesetz noch etwas Zeit zu geben und es in Ruhe im Bildungsausschuss zu beraten. Das Funktionieren der Schulen seien „zu wichtig, um diese Wahlkampf und Hektik zu opfern“. Der Entwurf hatte vor knapp vier Wochen den Bildungsausschuss passiert, nachdem sich die drei Fraktionen seit über einem Jahr nicht hatten einigen können.

Hauptstreitpunkt war phasenweise eine Reformierung der Privatschulfinanzierung. Auch auf eine Neuregelung des Zugangs zu den Gymnasien und Sekundarschulen konnten sich die Koalitionäre nicht einigen.

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