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Im Berliner Sozialgericht stapeln sich seit langem Klagen zu Hartz-VI. Nun treffen die ersten zu dem Reform-Hickhack ein.

© Thilo Rückeis

Berliner Sozialgericht: Hartz-IV-Hickhack schafft Unruhe

Am Berliner Sozialgericht gehen schon erste Klagen wegen der bisher gescheiterten Hartz-IV-Reform ein. Der Paritätische Gesamtverband empfiehlt Widerspruch, das Arbeitslosenzentrum rät ab.

Erste vereinzelte Klagen wegen des Hickhacks um die Hartz-IV-Reform sind beim Berliner Sozialgericht schon eingegangen. Und es werden mehr werden, falls die Gesetzesnovelle am heutigen Freitag erneut im Bundesrat scheitert. Davon geht der Gerichtssprecher und Sozialrichter Marcus Howe aus.

Einige dieser Klagen richten sich gegen bereits im vergangenen Jahr ergangene Bescheide, die ab Januar 2011 keine Erhöhung des bisherigen Regelsatzes vorsehen und gegen die ein Widerspruch bei den Jobcentern erfolglos war. Denn bevor geklagt werden kann, muss man das Widerspruchsverfahren durchlaufen haben. Auch ohne diese neuen Verfahren wird das größte Sozialgericht Deutschlands seit Jahren mit einer stets ansteigenden Hartz-IV-Klagewelle konfrontiert.

Für Eilverfahren sieht Sozialrichter Howe jetzt allerdings wenig Erfolgsaussichten. In diesen Fällen müsse eine schwerwiegende Notlage vorliegen. Diese könne er nicht erkennen, wenn eine etwaige Erhöhung des Regelsatzes um fünf Euro – wie von der CDU-FDP-Koalition beabsichtigt – oder um elf Euro – von der SPD gefordert – noch nicht berücksichtigt ist. Über die Klagen werde aber wahrscheinlich meist gar nicht entschieden werden. Denn wenn die gesetzliche Grundlage geschaffen sei, würden nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts die Leistungen ja auf jeden Fall rückwirkend zum Jahresanfang gezahlt.

Die bisherigen Vorbereitungen der Jobcenter liegen auf Eis

Unterschiedliche Ratschläge für Betroffene kommen von den Sozialverbänden. Der Paritätische Gesamtverband etwa empfiehlt Hartz-IV-Empfängern, „dringendst, Anträge auf höhere Regelsätze und Bildungsleistungen für ihre Kinder zu stellen und bei Ablehnung zu klagen“.

Von diesem Weg hält das Berliner Arbeitslosenzentrum (Balz), eine Beratungseinrichtung unter dem Dach des Diakonischen Werkes, wenig und rät Betroffenen davon ab. „Wir glauben nicht, dass Widersprüche und Klagen erfolgreich wären“, sagt Frank Steger vom Balz, das jährlich rund 3500 Hilfesuchende betreut. Man brauche eine gesetzliche Grundlage für die Auszahlung des Regelsatzes. Diese Ansicht vertritt auch die Bundesagentur für Arbeit. „Natürlich ist es insgesamt eine unbefriedigende Situation. Aber es macht auch keinen Sinn, die Jobcenter durch massenhafte Widersprüche lahmzulegen“, sagt Steger.

Auch dort herrscht Unruhe. Monatelang hatten die Jobcenter seit vergangenen Herbst die Umsetzung des geplanten Bildungs- und Teilhabepakets vorbereitet, ohne genau zu wissen, was auf sie zukommt. Jetzt liegen die Planungen erneut auf Eis. Bereits vor knapp zwei Monaten – genau an dem Tag der ersten Ablehnung durch den Bundesrat – hatte beispielsweise das Jobcenter Neukölln Kitas, Schulen, Vereine und Anbieter von Schulmittagessen zu einer Informationsveranstaltung eingeladen. Damals konnten die Einrichtungen mitteilen, dass sie mit den Jobcentern zusammenarbeiten wollen. Je später die Hartz-IV-Reform verabschiedet wird, desto komplizierter wird für die Jobcenter auch, die Höhe der Nachzahlungen zu berechnen. Selbst wer inzwischen kein Hartz IV mehr erhält, habe dennoch rückwirkend Anspruch auf die erhöhte Leistung, wenn er am Jahresanfang arbeitslos war.

Vor allem „marktnahe Kunden“ sollen gefördert werden

Unterdessen diskutierte der Arbeitsausschuss gestern über die Mittelkürzungen bei den Wiedereingliederungsmaßnahmen für Hartz-IV-Empfänger um rund 200 Millionen Euro auf 490 Millionen Euro. Die Chefin der Regionaldirektion für Arbeit, Margit Haupt-Koopmann, verteidigte das Konzept der Arbeitsagentur, künftig mehr auf die Integration in reguläre Beschäftigung zu setzen als auf öffentlich geförderte Maßnahmen auf dem zweiten Arbeitsmarkt.

Das bedeutet, dass vor allem „marktnahe Kunden“, also Menschen mit guten Vermittlungschancen gefördert werden sollen. Diese Schwerpunktsetzung kritisierte Arbeitsstaatssekretärin Kerstin Liebich (Linke) und kündigte an, sich mit der Regionaldirektion darüber auseinanderzusetzen, wie die Mittelkürzung umgesetzt werden könne.

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