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Stau auf der Berliner Stadtautobahn A100

© Tim Brakemeier/dpa

Berliner Stadtautobahn: Bund treibt Ausbau der A100 voran

Der Bund kann den Weiterbau der umstrittenen Berliner Stadtautobahn dank eines Bundesratsbeschlusses jetzt beschleunigen. Das geht auch gegen den Willen Berlins.

Eigentlich wollte der rot-rot-grüne Senat das für ihn heikle Thema in dieser Legislaturperiode ausklammern. Jetzt muss er sich aber doch schneller als gedacht entscheiden, ob er sich zum Weiterbau der Stadtautobahn A100 entschließen oder sich definitiv dagegen aussprechen will. Unter Zugzwang setzt ihn die am Freitag auch vom Bundesrat beschlossene neue Infrastrukturgesellschaft, die die Planung für neue Autobahn-Abschnitte beim Bund bündeln wird.

Aufgabe dieser neuen Gesellschaft sei es, die im Bundesverkehrswegeplan 2030 als „vordringlich“ eingestuften Projekte umzusetzen, heißt es im Bundesverkehrsministerium. Und dazu gehört bei der A100 der 17. Bauabschnitt vom Treptower Park bis zur Frankfurter Allee/Storkower Straße. In Bau ist bereits der 16. Abschnitt vom Dreieck Neukölln bis zum Treptower Park.

Auch in der SPD ist der Widerstand groß

Diesem Vorhaben hatte die SPD 2010 auf einem Landesparteitag nur mit knapper Mehrheit zugestimmt. Ein Jahr zuvor hatten die Delegierten sogar dagegen votiert. Die heutigen Koalitionspartner Linke und Grüne waren vehement dagegen. Und erst recht wollen sie den 17. Abschnitt nicht haben. Da auch in der SPD der Widerstand groß ist, war es bei den Koalitionsverhandlungen einfach, diesen Punkt auszuklammern. Im Koalitionsvertrag steht nun lapidar: „Die Koalition wird in dieser Legislaturperiode keinerlei Planungsvorbereitungen beziehungsweise Planungen für den 17. Bauabschnitt durchführen.“

Der Bund dagegen ist fest entschlossen, weiterzubauen. Im Bundesverkehrswegeplan hat er die beiden Abschnitte bereits zu einem Projekt zusammengefasst. Für ihn ist deshalb auch der 17. Abschnitt bereits „in Bau“, obwohl es dazu keinen Beschluss des Landes gibt. Auf eine Entscheidung des Senats ist der Bund jetzt nicht mehr angewiesen.

Das Land kann aber beantragen, dass das Planfeststellungsverfahren in seiner Zuständigkeit bleibt. Weil die Infrastrukturgesellschaft Anfang 2021 mit ihrer Arbeit beginnen soll und der Antrag zwei Jahre vorher gestellt werden muss, müsste die Koalition 2019 den Kurs bestimmen.

Holt sie sich das Planungsrecht zurück, kann sie sich aber auch nicht wieder einfach zurücklehnen. Wenn der Bund bezweifelt, dass das Projekt umgesetzt wird, kann er das Verfahren erneut an sich ziehen – und selbst den Weiterbau vorantreiben. Das Gesetz lasse zu, dass der Bund den Stadtring auch gegen den Willen des Senats weiterbaue, sagte die Berliner Grünen-Bundestagsabgeordnete Lisa Paus. Das Zurückholen der Zuständigkeit durch den Bund wäre aber ein kompliziertes Verfahren, ist Harald Wolf von den Linken überzeugt. Die Senatsverkehrsverwaltung konnte sich noch nicht abschließend äußern.

Für Wolf steht nur fest: „Das Gesetz hat keine Klarheit gebracht.“ Auch nicht für die A100.

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