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Wer eine Grube gräbt: Bei den Arbeiten für die U-Bahn wurden Spuren des mittelalterlichen Berlins entdeckt. Und nun?

© Mike Wolff/TSP

Berliner Stadtmitte: Was aus den Fundamenten der mittelalterlichen Gerichtslaube wird

Der U-Bahnbau am Roten Rathaus brachte sie hervor - Fundamente der Gerichtslaube, mittelalterlicher Ort der ersten Berliner Prozesse. Und mit ihnen die grundsätzliche Frage: An welche Geschichte wollen wir uns erinnern?

Es war einmal, an der wichtigsten Kreuzung der Stadt, ihr ältester profaner Steinbau, genannt Gerichtslaube. Er stand seit dem Mittelalter für die Souveränität der Bürgerstadt. Wurde später verspottet, abgerissen, verschifft und kopiert. Geblieben sind seine Fundamente an prominenter Stelle: direkt in der U-Bahn-Grube vor dem Roten Rathaus.

Und die Frage ist: Was wird aus ihnen? Ist das Gründungsthema Berlins Mobilität oder Gerechtigkeit?

Die zwei Männer, die genau dort gerade stehen, streiten nicht über solche kulturhistorischen Fragen, sondern über den unterirdischen Befund hinterm Bauzaun: Wie viel Ursubstanz von den berühmten Grundmauern Berlins ist unter dem Terrain Spandauer, Ecke Rathausstraße überhaupt noch übrig, jetzt, nach dem letzten großen Baggereinsatz für den Bau der künftigen Bahnstrecke? Ihr Konflikt dreht sich um Chancen der Erinnerung – und darum, wie man Anhaltspunkte für den Ursprung der Stadt nicht ganz verliert.

Der eine Wortführer, Benedikt Goebel, ist Stadthistoriker und vertritt als Lobbyist für „Berlins vergessene Mitte“ die skeptische Behauptung, bereits 80 Prozent von den Fundamenten der legendären Gerichtslaube, dieses urtümlichen, einzigartigen Bauwerks aus der Zeit 1270 bis 1290, seien im Sommer 2014 auf Nimmerwiedersehen abgetragen worden.

Was ist das Grundthema Berlins: Verkehrswege oder Bürgersinn?

Nein, sagt der andere, der Archäologe Michael Hofmann vom Landesdenkmalamt (LDA). Vier Fünftel der Fundamente des Alten Rathauses, das dem heutigen Roten vorausging, und ebenso der Gerichtslaube seien durchaus noch an Ort und Stelle erhalten. Metertief unter der Erde, aber immerhin. Und stünden jetzt, nach einer Bestandsaufnahme im Zuge der Bauarbeiten, endlich unter Denkmalschutz – so dass sie bei künftigen Wühlmaßnahmen nicht mehr missachtet werden. Wem aber nützt so ein Denkmal unter der Erde?

Der Archäologe vom Amt und der bürgerbewegte Historiker wollen beide, pragmatisch der eine, kompromisslos der andere, historische Orte bewahren. Bei ihrer Kontroverse geht es auch darum, welche Erinnerungstopografie Nachgeborene noch als identitätsstiftend erkennen können. Ist das Gründungsthema Berlins die reibungslos flutschende Verkehrssteuerung oder der Runde Tisch? Ist es ein Knotenpunkt oder eher das erste Haus, in dem Interessenausgleich von Bürgern wenig zimperlich, aber öffentlich verhandelt wurde?

Es sind Fragen, die die Gemüter der Kommune schon vor anderthalb Jahrhunderten bewegten. Im Mai 1870 – als das mittelalterliche erste Rathaus bereits abgerissen und die Errichtung des neuen Roten Rathauses fast abgeschlossen war – berichtete der Architekt Karl Emil Otto Fritsch für die „Deutsche Bauzeitung“: Seit Jahren werde „über den Abbruch oder die Erhaltung der Berliner Gerichtslaube mit jährlich zunehmender Erbitterung gestritten“. Presse und Publikum, Behörden, Experten und Stadtverordnetenversammlung lägen über dieses Thema im Clinch. Zu diesem Zeitpunkt war das Baudenkmal noch vorhanden, allerdings als „Geruchslaube“ zur Bedürfnisanstalt herabgesunken.

Redakteur Fritsch warnte schon 1870 vor Abrisswahn

In seinem Artikel ergreift Redakteur Fritsch, ein Schwiegersohn Theodor Fontanes, wie einige Fachleute und auch der Oberbürgermeister für das antike Stück Partei. Das „zu mächtiger Entwicklung gelangte Berlin“ müsse unbedingt „den ältesten Zeugen seiner kommunalen Selbständigkeit“, eines der wenigen mittelalterlichen Relikte, bewahren. Zwar höre man vonseiten der Abrissfans, dass sich dieser Wert nur Kennern erschließe, außerdem ihre Restaurierung letztlich Neubau bedeuten würde und sie zudem noch in die Kreuzung hineinrage, also den Verkehr behindere. Dennoch: „Sollte alles abgebrochen werden, was der Majorität missfällt, so würde in dem kritischen Berlin kein Stein auf dem Andern bleiben.“

Fritsch spielt Lösungen durch. Ein Verkehrshindernis, schreibt er, stelle die Gerichtslaube momentan wohl dar. Doch sei eine kleine Verschiebung, zurück aus dem Verkehrsfluss ins Trottoir der Spandauer Straße, wohl denkbar. Technisch jedenfalls möglich. Das hätten die Amerikaner gerade in Boston mit ihrer 13-Fuß- Verschiebung des siebenstöckigen Pelham-Hotels auf einer Baufläche von 5800 Quadratmetern bewiesen. Nur sei diese einzige denkbare Rettungsoption vermutlich nicht mehr durchsetzbar, da die öffentliche Meinung den Abriss „um des Prinzipes willen verlangt“.

Dass Berlins Gerichtslaube trotz ihrer Einzigartigkeit und ihres Rekordalters lange vor 1870 ins Abseits der Wertschätzung geraten war, hat mit der entstellenden Überbauung ihrer Altsubstanz zu tun; mit der Gegenwartsfixierung jeweiliger Zeitgenossen, mit widrigen Umständen und vielleicht sogar mit ihrem läppischen Schreber-Namen.

Die Bezeichnung Laube passte eigentlich nur auf das untere ursprüngliche Stockwerk: eine nahezu quadratische, nach außen mit spitzbogigen Arkaden geöffnete Halle, deren Kreuzgewölbe auf einem Rundpfeiler ruhte. Hier wurde zu Zeiten, als Berlin über eigene städtische Gerichtsbarkeit verfügte, von Richtern und Schöffen vor dem versammelten Volk das „Nothgedinge“ abgehalten: ein „Dingplatz“ freier Stadtbürger rund um einen archaischen „Gerichtsbaum“, den vielleicht die Mittelsäule symbolisierte.

Berlin ging der Sinn für seine Vergangenheit schon früh verloren - auch Schinkel half nicht

Der Lageplan zeigt das Verhältnis von Roten und Altem Rathaus und den Standort der Gerichtslaube.
Der Lageplan zeigt das Verhältnis von Roten und Altem Rathaus und den Standort der Gerichtslaube.

© Benedikt Goebel

Erbaut worden war diese Gerichtslaube am Ende des 13. Jahrhunderts aus Backsteinen; an den Pfeilerkapitellen befanden sich romanische Stuckreliefs, die menschliche Laster und Leidenschaften in Tiergestalt dargestellten. Später war dann der „Schöffenstuhl“, das Untergeschoss, vermauert und dort die „Städtekasse“ eingerichtet worden. Das obere Stockwerk, Rathausstuhl genannt, schmückten unter einem Netzgewölbe feinere Reliefs, es ist spätestens im 16. Jahrhundert aufgesetzt worden.

An der Außenwand des Gebäudes befand sich der Galgen, der Pranger zur bestrafenden Ausstellung Verurteilter und der Kaak: eine das spottende Publikum symbolisierende Vogelgestalt mit grinsendem Menschengesicht und Eselsohren. Mündliche Rechtsausübung in der offenen Halle, an der alle Bürger teilnehmen konnten, wurde dann mit der Einführung der Reformation in Brandenburg, Mitte des 16. Jahrhunderts, durch schriftliche Verfahren des römischen Rechts abgelöst. Der Pranger allerdings behielt vorerst seine Bestimmung.

Am Pranger wurde gefoltert, bis der Angeklagte alles gestand

Und als man 1573 den Hofbankier Lippold Ben Chluchim anklagte, seinen verstorbenen Schutzherrn, Kurfürst Joachim, vergiftet zu haben, ist der reiche Jude – nach dem Widerruf seines erpressten Geständnisses – in die Gerichtslaube geschafft worden: „So peinigte ihn der Scharfrichter auf dem Berliner Rathhause zu guter Letzt, bis ihm das Blut zum Halse herauslief, daraus bekannte er Alles, was der Richter wollte, und wiederholte seine vorigen Aussagen.“ Worauf am Neuen Markt nahe der Marienkirche Lippolds bestialische Hinrichtung erfolgte. Auch von solchen Berliner Vorgeschichten erzählt das Urgestein.

Berliner Erinnerung an frühe Jahrhunderte der Stadtfreiheit und der aussagestarke Bezug auf die erste bürgerliche Gerichtsbarkeit am Alten Rathaus scheint während der Folgeepochen, nach der Ankunft der Hohenzollern, verblasst zu sein. Ende des 18. Jahrhunderts verfasste der Berliner Verleger Friedrich Nicolai eine Stadtbeschreibung, die das Laubengebäude, in dessen Nachbarschaft er lange gewohnt hat, als Neubau vom Beginn des eigenen Jahrhunderts bezeichnete. Dass sich unter brandbedingten Restaurierungen der Gerichtslaube, die 1380, 1484 und 1583 stattgefunden hatten, sowie unter ihrer barocken Fassadenanpassung von 1720 mittelalterliche Kernsubstanz befand, war damals bereits nahezu vergessen. Drei Jahrzehnte später plädierte Karl Friedrich Schinkel zwar für die Rettung „aller Denkmäler und Altertümer unseren Landes“ – hat dann aber ebenfalls bei seinen Entwürfen zur Neugestaltung des Zentrums das Alte Rathaus samt Gerichtslaube konservatorisch übersehen.

Der König hatte der Laube wegen einen Kutschunfall - das besiegelte ihr Schicksal

Den alten Uhrenturm neben der Gerichtslaube, der spätestens im 15. Jahrhundert errichtet, aber gleichfalls öfter stilistisch modifiziert und 1819 bereits durch Abtragung seines maroden Oberbaus verstümmelt worden war, ereilte das Schicksal zuerst: Da König Friedrich Wilhelm IV. noch als Kronprinz, anno 1836, an genau dieser Engstelle der Spandauer Straße einen Kutschunfall erlitten hatte, wurde 1840, bevor der Frischgekrönte, von Königsberg kommend, nach Berlin einzog, auf seinen ausdrücklichen Wunsch zur Vermeidung weiterer Zwischenfälle auch der verkehrshindernde Unterbau des Turms beseitigt. Eine späte Würdigung des Alten Rathauses samt Gerichtslaube durch den preußischen Konservator Ferdinand von Quast, der beiden verbliebenen Häusern 1860 als seltenen „Resten der älteren Vorzeit“ nun doch Denkmalwert bescheinigte, hat die endgültige Plattmachung der Altertümer nicht mehr lange aufhalten können.

Auf Gemälden von Carl Graeb, der die Gerichtslaube von draußen und drinnen noch 1867 in Öl festhielt, ist die Aura ihres repräsentativen Interieurs nachzuvollziehen. Backsteinhalle, Kreuzgewölbe, Rundpfeiler, Arkaden. Für die unbedingte Erhaltung solcher selbstbewussten bürgerlichen Pracht setzte sich dann in letzter Minute ausgerechnet Kaiser Wilhelm ein, der Reichsgründer, der schon als Kronprinz die rettende Umsetzung der Gerichtslaube befürwortet hatte. Am 6. März 1871 erreicht den Minister für Handel in Berlin um vier Uhr früh ein Telegramm aus dem kaiserlichen Hauptquartier zu Versailles, in dem Seine Majestät die Absicht verkündet, „das Gebäude als ein denkwürdiges Wahrzeichen aus der Vorzeit“ an „einen anderen zur Disposition Se. Majestät stehenden Ort“ zu versetzen.

Die Reste der Gerichtslaube ziehen nach Potsdam. Sollten sie noch mal zurückkehren?

1871 wurde die Gerichtslaube, die in Berlin den Verkehr störte, nach Babelsberg verbracht, wo sie als Parkdekor auferstand.
1871 wurde die Gerichtslaube, die in Berlin den Verkehr störte, nach Babelsberg verbracht, wo sie als Parkdekor auferstand.

© imago

Sechs Tage später ist die Kreuzung am neuen Roten Rathaus vom letzten Spielverderber neuzeitlichen Verkehrsaufkommens freigeräumt. Auf einem Havelkahn gelangen 30 Prozent des Abbruchmaterials nach Potsdam, wo die Gerichtslaube, unter mehr oder minder realistischer Rekonstruktion ihres gotischen Ursprungsäußeren auf der Lennéhöhe von Babelsberg als Parkdekor und Aussichtsplattform aufersteht. Weitere fragwürdige Kopien entstehen 1896 für die Gewerbeausstellung im Treptower Park (Fassade aus Holz und Gips), 1908 im Saal Nr. 5 des Märkischen Museums (Nachbildung des Erdgeschosses) und 1987 im nahen Nikolaiviertel (mit dem historisierend konzipierten Wirtshaus „Zur Gerichtslaube“). Vor Ort waren die Fundamente des Alten Rathauses und seines Laubenanbaus aufgrund der Proteste prominenter Abrissgegner nicht radikal beseitigt, sondern durch Einschüttung für die Nachwelt gesichert worden.

In Dortmund baute man ein Shopping-Center auf mittelalterliche Spuren

Als 1955 in Dortmund das älteste steinerne Rathaus nördlich der Alpen kriegsbeschädigt beseitigt wurde, lautete das Argument: Es sei nicht erhaltenswert wegen seiner vorgesetzten neugotischen Fassade aus dem 19. Jahrhundert. An der Stelle dieses Gebäudes von 1240 entstand eine Einkaufspassage. In Berlin hat sich die Diskussion über den angemessenen Umgang mit Spuren der frühen Stadtgeschichte während der vergangenen zehn Jahre etwas komplexer entwickelt. Der Stadthistoriker Goebel fantasiert mithilfe einer Fotomontage, wie schön es doch aussähe, die translozierte gotische Gerichtslaube aus Babelsberg wieder an ihren Ursprungsort neben dem Roten Rathaus zurückzupflanzen. Wenn Goebel als leidenschaftlicher Verteidiger des topografischen Gedächtnisses ausführt, wie sich der Betonkern des künftigen U-Bahnhofs brutal in die Kubatur des Alten Rathauses und der Gerichtslaube „hineinfrisst“, scheint er physischen Schmerz zu empfinden. Falls später im U-Bahnhof ein Fenster eingelassen werde, durch das man auf uralte Fundamente schauen könne, „fresse“ selbst so eine museale Präsentation wieder unwiederbringliche Altsubstanz. Der eigentliche Planungsfehler, sagt Goebel, sei 2004 passiert: Als die Berliner Verkehrsbetriebe beim LDA anfragten, ob es Bedenken gegen diese Trassenführung gebe und grünes Licht bekamen. Goebel: „Und wenn die Dampfmaschine erst mal läuft ...“

Noch 2009 hätte man den U-Bahn-Tunnel verschieben können. Hätte....

Noch 2009, sagt der LDA-Archäologe Michael Hofmann, sei man davon ausgegangen, nur zehn Prozent der Fundamente bewahren zu können. Nach überraschenden Grabungsfunden von 2011 wurde dann eine Planänderung diskutiert. Da hätte man noch leicht im Anschluss an den östlich gelegenen U-Bahn-Tunnel von 1930 die Weiterführung der Trasse um fünf Grad schwenken können: „dann wäre alles erhalten geblieben. Hätte man gewollt.“

Aber 2012 wurde das unverständlicherweise abgelehnt – und lediglich, zugunsten archäologischer Sicherung und künftiger Präsentation, auf einen vierten U-Bahn-Ausgang verzichtet. Nun gehe es darum, immerhin 80 Prozent der Fundamente zu bewahren. „20 Prozent!“, sagt Goebel. „80 Prozent!“, kontert Hoffmann. „Wir werden es genau sehen, wenn wir den Boden 2017 wieder im Bereich der Gerichtslaube öffnen.“

Aber der Stadthistoriker und der LDA-Mann stimmen darin überein, dass für den verbliebenen Rest alles Denkbare getan werden müsse: Mindestens acht Millionen Euro seien möglichst bald politisch zu bewilligen, damit eine Publikation zur Dokumentation und eine Ausstellung im Keller des Roten Rathauses, per Durchbruch verbunden mit Kellern des Alten, realisiert werden könnten. Und damit schließlich 2017 der notwendige Schutzbau für die letzten Steine der Stadtgründung entsteht. Ob das auch Michael Müller, bislang Stadtentwicklungssenator und nun Regierender Bürgermeister, so sieht?

Im Zentrum unserer Ursprungserinnerung, sagen Goebel und Hofmann, dürfe doch nicht allein das Phantom Mobilität stehen. Sondern der Ort, an dem Bürger miteinander verhandeln, wie ihr Zusammenleben funktioniert. Es gibt noch Fundamente in Berlin.

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