zum Hauptinhalt

Berliner Stadtreinigung: Einen Kehricht ums Gesetz gekümmert

Bei der landeseigenen Stadtreinigung gab es wie bei der BVG keine Ausschreibung für den Vorstandsposten. BSR-Juristen prüfen jetzt Ernennung Lothar Kramms im Januar 2007.

Bei der Vergabe von Vorstandsposten in landeseigenen Unternehmen scheint nicht nur bei den Berliner Verkehrsbetrieben (BVG) gegen Gesetze verstoßen worden zu sein. Die Berliner Stadtreinigung (BSR) prüft derzeit nach eigenen Angaben, ob im Unternehmen bei der Bestellung von Lothar Kramm zum Finanzvorstand im Januar 2007 alle Vorschriften eingehalten worden waren.

Das Betriebegesetz, das für die BVG und die BSR gilt, schreibt, wie berichtet, seit dem Sommer 2006 in Verbindung mit dem Landesgleichstellungsgesetz vor, dass auch Stellen im Vorstand ausgeschrieben werden müssen. Bei Kramm ist dies ebenso unterblieben wie beim Finanzvorstand Henrik Falk bei der BVG.

Das Verfahren bei Falk hatte der zur Bundesbank wechselnde Finanzsenator Thilo Sarrazin (SPD) als Aufsichtsratsvorsitzender der BVG in der Hand, die Bestellung von Kramm lief über Wirtschaftssenator Harald Wolf (Linke), der Aufsichtsratschef bei der BSR ist. Pikant dabei ist, dass Wolf auch Frauensenator ist. Und das Landesgleichstellungsgesetz soll es Frauen ermöglichen, auch in Führungspositionen in den landeseigenen Betrieben aufzusteigen.

Sarrazin und Wolf berufen sich darauf, dass Vorstände bisher immer ohne Ausschreibung ernannt worden seien. Meist wurden sie von sogenannten Headhuntern aus Personalberatungsbüros gesucht. Einen Verstoß gegen das Gesetz sehen weder Sarrazin noch Wolf.

Der 2006 von Wolf vorgelegte Entwurf für das geänderte Betriebegesetz sah zunächst auch nicht vor, die Ausschreibungsvorschrift auf Vorstandsposten auszudehnen. Der Paragraf 28, der regelt, dass das Gleichstellungsgesetz auch für „Organe“ gilt, wurde erst nachträglich im Fachausschuss entsprechend geändert und dann im Parlament verabschiedet. Laut Gleichstellungsgesetz müssen auch Stellen für leitende Funktionen ausgeschrieben werden, wenn Frauen in diesen Bereichen unterrepräsentiert sind.

Der BVG-Vorstand besteht nur aus Männern; bei der BSR ernannte Wolf zeitgleich mit Kramm immerhin Vera Gäde-Butzlaff zur Vorstandsvorsitzenden. Sie gehörte dem Gremium bereits vorher an. Kramm war Anfang 2006 zunächst interimsmäßig ernannt worden, nachdem Wolf den damaligen Vorstandschef Gerhard Gamperl fristlos entlassen hatte. Im BSR-Vorstand sitzen jetzt eine Frau und zwei Männer.

Bei der Besetzung des neuen Aufsichtsrats der BVG in diesem Jahr hat sich der Senat dagegen an die Vorgaben gehalten. Auf Vorschlag von Wolf wurde Sarrazin Ende Januar wieder zum Vorsitzenden ernannt; zum ersten Mal sind die insgesamt acht Posten der Arbeitgeberseite aber zur Hälfte von Frauen besetzt worden.

Die Arbeitnehmerseite dagegen wird im Aufsichtsrat weiter von Männern dominiert. Der Versuch, auch auf dieser Seite Frauen ins Aufsichtsgremium zu holen, sei im Betrieb gescheitert, sagte der stellvertretende Aufsichtsratschef und Vorsitzende des Gesamtpersonalrats, Uwe Nitzgen.

Zur Startseite