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Berlin: Berliner Stadtreinigung: EU-Kommission will BSR-Vertrag überprüfen

Die Europäische Kommission will den neuen Vertrag zwischen Berliner Stadtreinigung (BSR) und Senat prüfen, der dem öffentlichen Unternehmen für weitere 15 Jahre das Müllabfuhr- und Straßenreinigungsmonopol sichert. Die Generaldirektion "Binnenmarkt" teilte einem Berliner Bürger, der sich in Brüssel beschwerte, jetzt mit, dass die "deutschen Behörden ersucht werden, das Vertragsverhältnis zwischen dem Land Berlin und der BSR ausführlich zu erläutern".

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Die Europäische Kommission will den neuen Vertrag zwischen Berliner Stadtreinigung (BSR) und Senat prüfen, der dem öffentlichen Unternehmen für weitere 15 Jahre das Müllabfuhr- und Straßenreinigungsmonopol sichert. Die Generaldirektion "Binnenmarkt" teilte einem Berliner Bürger, der sich in Brüssel beschwerte, jetzt mit, dass die "deutschen Behörden ersucht werden, das Vertragsverhältnis zwischen dem Land Berlin und der BSR ausführlich zu erläutern". In der Folge könne geprüft werden, ob der Vertrag "im Rahmen eines Verfahrens vergeben wurde, das unverfälschte Wettbewerbsbedingungen für alle Interessierten garantiert hat".

Die EU-Vergaberichtlinien sehen nämlich vor, dass derjenige Anbieter einer Dienstleistung den Auftrag erhält, der das Angebot mit dem besten Preis-Leistungsverhältnis unterbreitet. Die "Zielvereinbarung", die Stadtreinigung und Senat am 11. Juli abgeschlossen haben, verpflichtet das Unternehmen zwar zu erheblichen Einsparungen (jährlich 170 Millionen Mark) und zum Abbau von 1729 Stellen, sichert der BSR aber langfristig den Anschluss- und Benutzungszwang und den Bestand als Anstalt des öffentlichen Rechts zu. Geprüft werden soll nur die Ausgliederung des gewerblichen Bereichs, "gegebenenfalls unter privater Beteiligung". Außerdem soll die BSR neue Geschäftsfelder und Beteiligungen aufbauen, um das Gesamtunternehmen auf Dauer wettbewerbsfähig zu machen.

Die Wirtschaftsverwaltug des Senats sieht einer Prüfung durch die EU-Kommission gelassen entgegen. Die Verträge mit der BSR seien juristisch wasserdicht, sagte Pressesprecher Michael Wehran. Als hundertprozentige Gesellschaft des Landes Berlin gehörten die Leistungen der BSR zum hoheitlichen Bereich. Deshalb könne der Vorwurf nicht zutreffen, dass andere, private Unternehmen diskriminiert würden. Es sei das erklärte Ziel des Senats, die Stadtreinigung wettbewerbsfähig zu machen. Die Brüsseler Kommission habe bisher keinen Kontakt zur Wirtschaftsverwaltung aufgenommen.

Im Schreiben der EU-Generaldirektion wird der "hoheitliche Abfallentsorgungs- und Reinigungsauftrag" der BSR auch anerkannt, aber: "es stellt sich die Frage, ob es sich bei der Auftragsvergabe um eine Dienstleistungskonzession handeln könnte." In diesem Fall seien die Grundsätze des EU-Vergaberechts "wie Transparenz und Nichtdiskriminierung" zu beachten. Der Berliner Haus- und Grundbesitzerverein begrüßte gestern, dass die EU-Kommission der Sache nachgehen will. Der Vertrag mit der BSR sei "in aller Heimlichkeit" abgeschlossen worden. Selbst dem Abgeordnetenhaus würden wichtige Details vorenthalten, kritisierte der Sprecher des Vereins, Dieter Blümmel.

Die Preisgestaltung und Leistungsfähigkeit der Stadtreinigung war in Berlin immer ein strittiges Thema. Seit 1994 sind die Straßenreinigungsgebühren stabil, 1997 wurden die Osttarife dem Westniveau angepasst, und ab April 1999 wurden die Gebühren um 3,2 Prozent gesenkt. Bis 2003 sollen Straßenreinigung und Müllabfuhr noch einmal zehn Prozent billiger werden. Der Senat verordnete dem Unternehmen in der neuen Zielvereinbarung ein "Effizienz-Steigerungsprogramm" bis Ende 2015. Die BSR soll dann in Europa zu den "Top Ten" der Entsorgungsbranche gehören.

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