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Berlin: BERLINER TARIFVERTRAG

Ab 1. August 2003 wurde die Wochenarbeitszeit der Angestellten im Landesdienst um 8 bis 12 Prozent gekürzt.

Ab 1. August 2003 wurde die Wochenarbeitszeit der Angestellten im Landesdienst um 8 bis 12 Prozent gekürzt. Entsprechend auch das Gehalt einschließlich der Zuschläge Weihnachts und Urlaubsgeld. Der Senat verabschiedete sich mit diesem Vertrag, der nur für angestellte Lehrer nicht gilt, aus der Tarifgemeinschaft des Bundes und der Länder.

Urlaubsgeld: Die anderen Bundesländer haben inzwischen die Tarifverträge für Urlaubs- und Weihnachtsgeld gekündigt. Der Senat ist der Meinung, dass sie in Berlin noch nachwirken. Nach Auffassung der Gewerkschaften hätte der Senat dies aber im „Berliner Tarifvertrag“ eigens festschreiben müssen. za

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