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Berliner Tierhalter muss ins Gefängnis: „Sein Hund hatte mir ein Stück Fleisch aus dem Bein gebissen“
Ein unkontrollierter Hund verletzte in kurzer Zeit zwei Frauen schwer. Nun muss sein Halter für zwei Jahre ins Gefängnis, weil er die Gefahr ignorierte.
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Rüde Bandit war an der langen Leine und verletzte innerhalb von 15 Minuten zwei Frauen. Gegen den Halter erging nun eine zweijährige Gefängnisstrafe. Eine Berlin-Besucherin stand auf dem S-Bahnhof Treptower Park, als sie plötzlich einen heftigen Schmerz im Rücken spürte. „Dann brannte es im Gesäß, ich ging zu Boden und sah nur noch die Schnauze“, schilderte die 59-Jährige nun im Prozess gegen Steven U., der damals für den etwa dreijährigen Rüden verantwortlich war. „Der Hund hatte sich in mein Bein festgebissen“, sagte die Geschädigte.
Um drei Beißattacken ging es vor dem Amtsgericht Tiergarten. Zwei davon geschahen nur drei Wochen nach einer Verurteilung des 37-Jährigen, weil sein Hund Bandit in einer U-Bahn einen Mann gebissen hatte. Er erhielt acht Monate Haft auf Bewährung und Auflagen, die er nicht erfüllte. Daraufhin erging Haftbefehl gegen ihn. Seit rund zwei Monaten befindet sich U. in Untersuchungshaft.
Doch die Bewährungsstrafe beeindruckte ihn kaum. Am 24. August 2024 war U. wieder einmal mit dem schwarz-weißen Mischlingshund unterwegs – „an einer viel zu langen Leine“, so die Anklage. Er habe dem Tier viel Spielraum gelassen. Bis der Hund am Uferweg in Treptow unvermittelt eine sitzende Frau angriff. „Er kam plötzlich von hinten, biss mir in die Schulter“, sagte die 52-Jährige vor Gericht.
Trotz des Vorfalls blieb die Leine für Bandit lang. 15 Minuten später traf es Katrin J. auf dem Bahnsteig – von hinten, wie aus dem Nichts. Bisse in Gesäß und Wade. Während sich Helfer um die Verletzte kümmerten, lief U. mit dem Hund zur Treppe und verschwand.
Vierwöchiger Klinikaufenthalt
Die 59-Jährige kam ins Krankenhaus. Einer Notoperation folgten fünf weitere Eingriffe. Nach einem etwa vierwöchigen Klinikaufenthalt war die tiefe Wunde im Unterschenkel noch lange nicht verheilt. „Der Hund hatte mir ein Stück Fleisch aus dem Bein gebissen“, schilderte die Frau im Prozess. Eine tiefe Narbe sei geblieben, bis heute könne sich keine längeren Strecken laufen, bis heute sei die Angst vor Hunden geblieben.
Bei einer dritten Attacke lief Bandit sogar frei: Am Nachmittag des 17. März dieses Jahres wurde ein Passant in Prenzlauer Berg durch Bisse in den Unterschenkel verletzt – auch von hinten, der 43-Jährige war gerade in einem Gespräch.
U. gestand über seinen Verteidiger: „Ich möchte mich entschuldigen, es war nicht absichtlich.“ Der Hund habe nicht ihm, sondern seiner damaligen Freundin gehört – „ich führte ihn nur aus“. Mit Attacken habe er nicht gerechnet. „Es tut mir wirklich leid“, beteuerte der arbeitslose Angeklagte.
Der Verteidiger plädierte auf einen Schuldspruch wegen fahrlässiger Körperverletzung. Eine Geldstrafe oder eine Bewährungsstrafe unter einem Jahr forderte der Anwalt. Die Richterin aber folgte dem Antrag der Staatsanwaltschaft: „Zwei Jahre Haft ohne Bewährung wegen gefährlicher Körperverletzung durch Unterlassen.“ Ein Hundehalter müsse „immer dafür sorgen, dass Verletzungen vermieden werden“. Und: „Dieser Hund ist gefährlich, er gehört in amtliche Verwahrung.“
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