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Maulwürfe stehen unter Schutz. Man darf sie verteiben, aber ihnen nichts antun. Und in Bahnhöfen richten sie auch keinen Schaden an.

© picture alliance / dpa

Berliner Verwaltungsgericht stoppt Online-Versand: Keine Buttersäure gegen Maulwürfe

Schlechte Nachricht für Gartenfreunde, frohe Kunde für die Maulwürfe: Buttersäure hilft zwar, verstößt aber gegen die Biozid-Verordnung. Eine Glosse.

Bei Sturm wie in diesen Tagen ist es ja unter der Erde am sichersten. Sofern man nicht gerade bei einem Kunden des aufstrebenden Berliner Unternehmens „Buttersäure24.de“ gelandet ist, der es auf die Maulwürfe abgesehen hat. Die bestialisch stinkende Säure soll die Buddelfixe vertreiben.

Doch die Maulwürfe können aufatmen. Das Verwaltungsgericht hat bestätigt, dass der Säurevertrieb illegal ist: Verstoß gegen die Biozidverordnung, laut der man Flora und Fauna nur mit dafür zugelassenen Mitteln zu Leibe rücken darf. Zwar stimme der Hinweis des Anbieters, dass sich mit Buttersäure auch Kunststoffe und Weichmacher herstellen lassen. Nur passt er nicht zur Internetseite, auf der – vor virtueller Grashalmtapete – der Slogan „in 24 Stunden zum Erfolg“ steht und der zufriedene Kunde Günter berichtet, er habe „alles Mögliche versucht, auch Strom 220V direkt in die Erde geleitet, kein Erfolg. Nach Buttersäureeinsatz keine Hügel mehr, sehr empfehlenswert!!!“

Kindersicher?

Dass Günter nach seiner 220-Volt-Aktion noch den Erfolg der Buttersäure erleben durfte, ist ja eine gute Nachricht. Aber davon abgesehen lautet die Moral von der Geschicht’, dass man gar nicht so dumm denken kann, wie es dann kommt: Das Verbot des Buttersäureversandes kam vom Lagetsi, dem Berliner Landesamt für Gesundheits- und Arbeitsschutz sowie technische Sicherheit.

Aufmerksam geworden war die Behörde nicht etwa selbst, sondern nach einem Hinweis der Gewerbeaufsicht Würzburg, die die online abgebildeten Halbliterflaschen für nicht kindersicher hielt. Dabei sind sie kindersicher, aber … – siehe oben.

Jetzt nix wie runter, der Sturm kommt!

Nachtrag (Stand 15.08.2018): Aktuell ist dies wieder offen. Die Parteien haben das Eilverfahren für erledigt erklärt und das OVG (Beschluss vom 6. August 2018) sieht die Rechtsfrage, ob die Bekämpfung von Maulwürfen mit Buttersäure unter die Biozidverordnung fällt, als so schwierig an, dass dies in einem Klageverfahren geklärt werden muss. Aktuell darf die Internetseite weiter ihre Kanister vertreiben.  

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