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CDU-Generalsekretär Stefan Evers kritisiert Innensenator Andreas Geisel (SPD) deutlich.

© CDU Berlin

Berliner Volksbegehren zur Videoüberwachung: CDU wirft Senat Trickserei bei Volksbegehren vor

Generalsekretär Evers kritisiert den Umgang mit der Video-Initiative. Er wollte Akten dazu einsehen, weite Teile seien aber „entnommen und geschwärzt“.

Unmittelbar nach der Einsichtnahme in Akten der Innenverwaltung zum Volksbegehren für Videoüberwachung hat CDU-Generalsekretär Stefan Evers diese scharf kritisiert. Die Innenverwaltung habe „ganz offensichtlich zu keinem Zeitpunkt sauber zwischen der rechtlichen Prüfung des Volksbegehrens und der politischen Bewertung durch den Innensenator und die rot-rot-grüne Koalition getrennt“, erklärte Evers am Freitag.

Er warf Innensenator Andreas Geisel (SPD) vor, dessen politische Ablehnung des Volksbegehrens habe zur Vorlage des Gesetzentwurfs beim Verfassungsgerichtshof geführt. Geisel hatte damals erklärt, das Vorhaben sei „rechtlich unzulässig und politisch verfehlt“.

Den Beleg dafür, dass die bei Volksbegehren grundsätzlich durch die Innenverwaltung vorzunehmende Rechtsprüfung mit der politischen Beurteilung des Vorhabens vermengt worden sei, sieht Evers in der Unvollständigkeit der ihm zur Einsicht vorgelegten Akten.

„Weite Teile der Akten“ seien „entnommen und geschwärzt“ worden, erklärte Evers in einer Pressemitteilung, schwächte die Aussage im Gespräch mit dem Tagesspiegel aber ab. Tatsächlich seien etwa 20 Prozent der Akten für ihn nicht einsehbar gewesen – auch weil die politische Bewertung nicht Teil des Akteneinsichtsrechts ist. Evers blieb bei seinem Vorwurf, die Vorlage des Gesetzentwurfs diene vor allem der Verzögerung des Volksbegehrens und forderte dessen Zulassung.

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