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Berliner Wasserbetriebe: Senat stoppt Wasser-Volksbegehren

Der Senat hält das Volksbegehren zu den Berliner Wasserbetrieben für verfassungswidrig und hat es deshalb für unzulässig erklärt. Die Initiatoren wollen nun vor Gericht ziehen.

Die Initiatoren vom „Berliner Wassertisch“ wollen ein Gesetz zur vollständigen Offenlegung aller Verträge zwischen Land und Unternehmen, sofern sie die Wasserwirtschaft betreffen. Dabei geht es auch um die Tarifkalkulation. Im Auge haben die Initiatoren vor allem die umstrittenen Geheimverträge, auf deren Basis die zuvor komplett landeseigenen Wasserbetriebe 1999 teilprivatisiert wurden. Seitdem hält das Land nur noch 51 Prozent. Die anderen 49 Prozent gehören den Konzernen RWE und Veolia. Die Gesellschafter kassieren 30 Jahre lang stolze Zinsen auf das „betriebsnotwendige Eigenkapital“, zurzeit 7,77 Prozent auf 3,7 Milliarden Euro. Die Konstruktion gilt als ein Hauptgrund für die in Berlin relativ hohen Wasserpreise.

Nach der gestrigen Senatssitzung erklärte Innensenator Ehrhart Körting (SPD), dass über Volksbegehren nur solche Gesetze veranlasst werden könnten, die auch das Parlament hätte beschließen können. Daran scheitere das konkrete Vorhaben: Zum einen würden in dem Entwurf der Bürgerinitiative die Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse außer Acht gelassen. Zum anderen sollten auch bereits abgeschlossene Verträge für unwirksam erklärt werden, wenn sie nicht ebenfalls binnen drei Monaten veröffentlicht würden. Das wäre ein Verstoß gegen Vertrauensschutz und Eigentumsgarantie. Auch seien die unterschiedlichen Interessen mehrerer Seiten gegeneinander abzuwägen, was laut dem Antrag der Initiative nicht geschehen und auch in dem geforderten Gesetz nicht vorgesehen sei.

Die Bürgerinitiative und die Grüne Liga kündigten daraufhin an, dass sie die Zulassung des Volksbegehrens nun vor dem Landesverfassungsgericht einklagen wollen. Dem rot-roten Senat sei „die Wahrung der Konzerninteressen wichtiger als Transparenz und Bürgerrechte“, erklärten sie und sprachen von „fadenscheinigen juristischen Gründen“.

Rein formal war das Begehren unter dem Titel „Schluss mit Geheimverträgen – Wir Berliner wollen unser Wasser zurück“ in Ordnung: Mit 36 000 gültigen Unterschriften haben die Initiatoren weit mehr als die verlangten 20 000 vorgelegt.

Harsche Kritik kam von der Grünen- Abgeordneten Heidi Kosche: „Wenn wir den Volksentscheid gewonnen hätten, dann könnten die Konzerne immer noch gegen unser Gesetz klagen. So befriedigt der Senat die Konzerninteressen vorab.“

Wie umstritten die einst vom Parlament beschlossene Teilprivatisierung ist, zeigt sich auch daran, dass die Rekommunalisierung der Wasserbetriebe als Ziel in die aktuelle Koalitionsvereinbarung aufgenommen worden ist. Klaus Lederer, Landeschef der Linken, bekannte sich gestern erneut dazu. Ungeachtet des vorerst gescheiterten Volksbegehrens forderte er Veolia und RWE auf, die Offenlegung der Verträge zu ermöglichen.

In einer Mitteilung der Konzerne war davon allerdings keine Rede. Stattdessen hieß es, die Geschäftsführer „begrüßen die klare Aussage des Senats, dass zwischen den Verträgen und den Wassertarifen kein unmittelbarer Zusammenhang besteht“. Über diese Erkenntnis kann im Senat allerdings nur intern gesprochen worden sein. Bei der anschließenden Pressekonferenz zum Thema erwähnte Körting sie jedenfalls nicht.

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