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Energie: Verbraucherzentrale bereitet Gasag-Klage vor

Der Streit über die Rechtmäßigkeit zweier Preiserhöhungen der Gasag im Oktober 2005 und Januar 2006 wird wohl erneut Gerichte beschäftigen. Die Verbraucherzentrale wird aktiv - der Berliner Gasversorger zeigt sich demonstrativ gelassen.

Berlin - Nachdem es der Berliner Gasversorger am Montag endgültig abgelehnt hatte, mehr als 300 000 Kunden jene Beträge zu erstatten, die er durch die Tariferhöhungen eingenommen hat, wird jetzt die Berliner Verbraucherzentrale aktiv. Sie fordert betroffene Sondervertragskunden mit den Tarifen „Vario“, „Aktiv“ und „Fix“ auf, ihr Kopien des Vertragsformulars und der persönlichen Jahresabrechnungen der Jahre 2003 bis 2008 zuzuschicken (Hardenbergplatz 2, 10623 Berlin, Stichwort „Gasag-Klage“). „Unter den Einsendungen werden wir einige Fälle auswählen und diese Kunden bitten, ihre Ansprüche an die Gasag an uns abzutreten. Wir werden dann versuchen, stellvertretend das Geld einzuklagen“, sagte Bernd Ruschinzik, Jurist bei der Verbraucherzentrale.

Den Konflikt ausgelöst hatte ein öffentlich nicht bekannter Privatmann, der die beiden Tariferhöhungen nicht akzeptieren wollte und erfolgreich bis zum Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe klagte. Am 15. Juli erklärte dann das  Gericht eine Preisanpassungsklausel in seinem Vertrag für ungültig (Az.: VIII ZR 225/07). Aufgrund dieses Urteils gehen die Verbraucherschützer davon aus, dass diesen Preiserhöhungen die Grundlage entzogen ist und die Gasag allen betroffenen Sondervertragskunden Geld zurückzahlen muss – im Schnitt mehr als 120 Euro je Kunde.

Das sieht die Gasag anders und stellte am Dienstag zudem klar, dass sie auch dem einen Privatmann bisher kein Geld erstattet hat – anders als vom Tagesspiegel berichtet. „Aus dem BGH-Urteil ergibt sich kein Anspruch auf Rückerstattung“, sagte Gasag-Sprecher Klaus Haschker am Dienstag. Der Mann müsse zivilrechtlich gegen die Gasag vorgehen. Die Formulierung der Klausel habe auf die Preisgestaltung nie einen Einfluss gehabt. „Hätte die Gasag eine vom BGH unbeanstandete Preisanpassungsklausel verwandt, hätten ihre Kunden zu keiner Zeit einen anderen Preis bezahlt.“ Die Gasag sehe den Musterklagen der Verbraucherschützer gelassen entgegen. „Wir haben kein Problem damit, wenn noch ein Gericht feststellt, dass unsere Preise völlig in Ordnung sind.“ kph

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