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Berlin: Berlins Oberbauer hat Geld wie Heu

Rechnungshof-Kritik 1: Saftige Gehaltserhöhung des ehemaligen Stadtgüter-Chefs Zavlaris angeprangert

Von Ulrich Zawatka-Gerlach

Démetrè Zavlaris versteht die Welt nicht mehr. „Ich fühle mich vom Rechnungshof ungerecht behandelt“. Die obersten Finanzprüfer des Landes Berlin haben im neuen Jahresbericht beanstandet, dass dem ehemaligen Chef der Stadtgüter GmbH kurz vor seiner Pensionierung die Bezüge „versorgungswirksam und anderthalb Jahre rückwirkend um über 40 Prozent erhöht wurden“. Darüber hinaus habe der Aufsichtsrat des landeseigenen Unternehmens dem Geschäftsführer eine Sonderzahlung von mehr als 200 000 Euro genehmigt.

Das Resultat der einstimmigen Aufsichtsratsentscheidung vom 13. Juni 2001: Zavlaris bekam, bevor er in den Ruhestand ging, ein Jahresgehalt von 360 000 Euro. Der damalige Vorsitzende des Aufsichtsgremiums, Wirtschafts-Staatssekretär Volker Liepelt (CDU), begründete die Entscheidung gegenüber der Finanzverwaltung so: „Die Erhöhung der Bezüge war angesichts der Leistung von Herrn Zavlaris als Alleingeschäftsführer in der Vergangenheit, aber auch bei der jetzt zu bewältigenden Aufgabe der Neuordnung und Privatisierung angemessen“. Außerdem halte die Dotierung den Vergleich mit anderen Berliner Betrieben und Unternehmen durchaus stand.

Das sieht der Landesrechnungshof anders. Eine solche Verbesserung des Einkommens sei weder mit einer positiven Unternehmensentwicklung noch mit dauerhaften Aufgabenzuwächsen zu begründen. Der Aufsichtsrat habe seine Pflichten grob verletzt. Die Senatsverwaltung für Finanzen wurde aufgefordert, Schadensersatzansprüche gegen die Verantwortlichen zu prüfen. Im Aufsichtsrat der Stadtgüter saßen damals auch: Bau-Staatssekretär Hans Stimmann, ein Senatsrat aus der Finanzverwaltung und der brandenburgische Agrar-Staatssekretär Dietmar Schulze.

Die Finanzverwaltung kam allerdings zu dem Ergebnis, „dass auf der Grundlage des bisher bekannten Sachverhalts die Anhaltspunkte für eine Pflichtverletzung nicht ausreichen, um in einem Haftungsprozess Ansprüche wirksam geltend machen zu können“. Grundsätzlich sei die Höhe des Geschäftsführergehalts frei vereinbar; das gelte auch für nachträglich honorierte überdurchschnittliche Leistungen. Trotzdem gibt es nach oben Grenzen. Die Oberfinanzdirektion Karlsruhe hat Richtwerte festgesetzt, die bundesweit gelten. Denn überhöhte Salärs gelten als verdeckte Gewinnausschüttung. Die Tabellen sind nach Branchen, Umsatz und Mitarbeiterzahl sortiert. Für einen Geschäftsführer der Stadtgüter wäre ein Jahreseinkommen von 450 000 bis 780 000 Euro noch angemessen.

„Da liege ich erheblich drunter“, sagte Zavlaris gestern. Und verweist darauf, dass die landeseigenen Stadtgüter 1991 noch über 70 Millionen Euro staatliche Zuschüsse erhielten. Seit 1999 habe das Land Berlin nicht mehr zuzahlen müssen und 2001 sei erstmals ein Gewinn gemacht worden. „Ich habe eine riesige Leistung vollbracht.“ Die Kritik des Rechnungshofes gehe an der Sache vorbei. Die Prüfbehörde will den Schaden wenigstens für die Zukunft begrenzen. Der Senat müsse endlich geeignete Maßnahmen ergreifen, „um unangemessene Steigerungen“ bei den Chefgehältern landeseigener Unternehmen zu verhindern. Der Bund der Steuerzahler kündigte Strafanzeige gegen alle Beteiligten an.

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