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BERLINS PFLEGEEINRICHTUNGEN STELLEN SICH DEM VERGLEICH 5. Folge: Die Tabelle für Treptow-Köpenick: Gemeinsame Entscheidungen

Wer zum Pflegefall wird, braucht Beratung. Ist der Umzug in ein Heim nötig? Darf man ihn ablehnen? Wer zahlt dafür? Welche Aufgaben haben die Angehörigen, die Pflegekassen und die Sozialämter?

Was, wenn die eigenen Eltern immer häufiger Hilfe brauchen? Wenn das Leben in der eigenen Wohnung nicht mehr möglich ist? Wer entscheidet über einen Umzug ins Pflegeheim? Und welche Unterlagen sind dabei nötig? Hier die wichtigsten Fragen und Antworten rund ums Pflegeheim:

Ab wann gilt man als pflegebedürftig?

Im Pflegeversicherungsgesetz wird als pflegebedürftig eingestuft, wer täglich länger als 90 Minuten auf unmittelbare Hilfe angewiesen ist. Mehr als die Hälfte dieser Zeit muss auf die Unterstützung bei der Körperpflege und beim Essen entfallen. Spätestens dann sollte man einen Antrag auf die Leistungen der Pflegeversicherung bei seiner Krankenkasse stellen. Der Medizinische Dienst der Krankenversicherung prüft, wie viel Hilfe nötig ist. Daraufhin wird festgelegt, ob Pflegebedarf besteht und wie hoch der ist (siehe Interview auf Seite 13).

Wer entscheidet, wann jemand in ein Heim kommt?

Solange man keinem gesetzlichen Vormund zugeordnet wurde oder freiwillig jemandem eine Betreuungsvollmacht gegeben hat, kann jeder Mensch selbst bestimmen, ob und wann er in ein Pflegeheim ziehen möchte. „Die Entscheidung kann nicht von Angehörigen oder Ärzten getroffen werden“, sagt Uta Reiberg von den Berliner Koordinierungsstellen „Rund ums Alter“. Wird der Betroffene vom Sozialamt unterstützt, darf er nur dann in ein Heim verwiesen werden, wenn der Aufwand für eine häusliche Pflege außergewöhnlich teuer wäre. „Grundsätzlich gilt sowohl für das Amt als auch für die Versicherungen: Ambulant geht vor stationär“, sagt der Berliner Fachjurist Marcus Lippe.

Kann man den Umzug ins Heim verweigern?

Wenn jemand nicht in eine Pflegeeinrichtung umziehen möchte, kann er dies in jedem Fall ablehnen, auch wenn die Entscheidung für seine Angehörigen schwer zu akzeptieren ist. „Ausnahmen gelten nur, wenn der Betroffene unter Betreuung steht und ein Amtsgericht den Umzug angeordnet hat“, sagt Beraterin Reiberg. Im sogenannten Aufenthaltsbestimmungsrecht wird geregelt, inwiefern ein Sorgeberechtigter den Wohnort eines betreuten Bedürftigen bestimmen kann. Dabei kann ein Betreuer für den Bedürftigen Mietverträge kündigen und eine neue Unterbringung anordnen. Wer durch das Sozialamt oder einen Vormund aufgefordert wird, in ein Heim zu ziehen, kann sich aber an das Vormundschaftsgericht wenden und Widerspruch einlegen.

Gibt es ein Recht auf einen Heimplatz?

Es gibt kein gesetzlich festgeschriebenes Recht auf einen Pflegeheimplatz. Prinzipiell müssen die Krankenkassen und das Sozialamt allerdings eine ausreichende Versorgung sicherstellen, die auch ambulant stattfinden kann. In der Praxis bedeutet dies, dass genug Heimplätze vorhanden sein müssen, nicht aber, dass man einen Anspruch auf einen bestimmten Heimplatz hat. Trotzdem findet sich wegen des großen Angebots in Berlin auch kurzfristig ein Platz, wobei nicht alle Wünsche berücksichtigt werden können: Viele Häuser haben noch freie Plätze, andere jedoch lange Wartelisten.

Wer zahlt den Heimplatz?

Wenn die Krankenkasse die vollstationäre Pflege bewilligt hat, bezahlt sie die Kosten der Pflege bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, der von der Pflegestufe abhängt. Bei Pflegestufe III sind dies etwa 1432 Euro. Die gesamten Pflegekosten sind allerdings weit höher als die Zahlungen der Krankenkassen. Betroffene müssen also zuzahlen. Reicht das eigene Einkommen und Vermögen dazu nicht aus, werden die nächsten Angehörigen aufgefordert, ihre Verwandten zu unterstützen. „Man sollte sich aber genau informieren, wie hoch die Freibeträge sind“, sagt Jurist Lippe. Reicht auch der Eigenanteil der Partner und Kinder nicht aus, wird das fehlende Geld vom Sozialamt übernommen.

Welche Pflichten haben Angehörige?

Häufig fühlen sich Angehörige verpflichtet, ihre Verwandten zu pflegen. Ältere wiederum erwarten auch, von ihren Kindern betreut zu werden. Dazu können Familienangehörige jedoch nicht gezwungen werden. Gesetzlich können Verwandte jedoch zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn etwa ein pflegebedürftiger Mensch in einem Heim lebt und er über keine ausreichenden finanziellen Reserven verfügt. Ob Angehörige zahlen müssen, hängt von ihrem Einkommen ab.

Was tun bei Pflegemängeln?

Wenn ein Bewohner oder seine Angehörigen Pflegemängel feststellen, sollten diese sich zunächst an die Heimleitung wenden. Verbessert sich die Pflege nicht, sind die Heimaufsicht des Landesamtes für Gesundheit und Soziales, die Krankenversicherung oder das Sozialamt der richtige Ansprechpartner. „Außerdem kann man das Heim zivilrechtlich verklagen“, sagt Jurist Lippe. Bisher gibt es dazu allerdings nur wenige Präzedenzfälle.

Wozu braucht man eine Vorsorgevollmacht?

Mit einer Vorsorgevollmacht ermächtigt man eine Person seines Vertrauens, für einen zu handeln, falls man selbst dazu nicht mehr in der Lage ist, wichtige Entscheidungen zu treffen. Die Vollmacht kann sich auf medizinische Eingriffe, finanzielle Angelegenheiten oder den Einzug in ein Pflegeheim beziehen. Um der Vorsorgevollmacht Durchsetzungskraft zu verleihen, sollte sie von einem Notar beglaubigt sein. Regelmäßig sollte man überprüfen, ob die in der Vollmacht getroffenen Aussagen noch den persönlichen Gegebenheiten entsprechen. Die Aktualisierungen sollte ein Zeuge auf der Vorsorgevollmacht unterschreiben.

Ist eine Betreuungsverfügung sinnvoll?

Wer infolge eines Unfalls, einer Krankheit oder einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen kann, aber keine Vorsorgevollmacht hat, ist unter Umständen auf einen Betreuer angewiesen. Die Betreuungsverfügung sollte schriftlich abgefasst werden, sie wird dann von einem Vormundschaftsgericht anerkannt. Durch diese Verfügung können im Krankheitsfalle mehrere Vertraute für den Pflegebedürftigen tätig werden und etwa die Wohnung des Betroffenen auflösen, Bankgeschäfte regeln und über eine Einweisung in eine geschützte Einrichtung verfügen.

Was ist eine Patientenverfügung?

In einer Patientenverfügung wird geregelt, welche Schritte jemand im Krankheitsfall in Bezug auf seine ärztliche Versorgung wünscht und welche Schritte unterbleiben sollten. Für dieses Dokument gibt es bisher noch keine einheitlichen Vorlagen. Gestritten wird zum Beispiel darüber, ob aufgrund der Anweisung eines Betroffenen ein Arzt einen Patienten sterben lassen darf (siehe nebenstehenden Text). Das Bundesjustizministerium hält ein Muster bereit.

Lohnt sich eine private Versicherung?

Die meisten Menschen erwarten von ihrer gesetzlichen Krankenversicherung ausreichend Hilfe im Pflegefall. Diese ist jedoch keine Voll- sondern nur eine Art Teilkaskoversicherung, da sie nur einen Anteil der tatsächlichen Pflegekosten übernimmt. Deshalb schließen immer mehr Menschen eine private Pflegezusatzversicherung ab. Bei Vertragsabschluss spielen Alter, Gesundheit und Geschlecht eine Rolle. So kann sich ein 35-jähriger Mann für knapp 25 Euro pro Monat für ein monatliches Pflegegeld von rund 1500 Euro versichern. Insgesamt haben 833000 Bundesbürger eine Pflegezusatzversicherung abgeschlossen, sagt der Verband der privaten Krankenversicherung.

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