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Berlin: Berlins staatstragende Kosten

von 1990 steht: „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin“. Im Grundgesetz fehlt dieser Satz.

von 1990 steht: „Hauptstadt Deutschlands ist Berlin“. Im Grundgesetz fehlt dieser Satz. Im Januar 2004 schlug der Regierende Bürgermeister Klaus Wowereit vor, die deutsche Verfassung um eine Klausel zu ergänzen, die die Rolle Berlins und die Verantwortung des Bundes für die Hauptstadt definiert.

Die Mitglieder der Föderalismuskommission haben um die genaue Formulierung lange gefeilscht. Dann einigte man sich auf folgende Ergänzung des Artikels 22 im Grundgesetz: „Hauptstadt der Bundesrepublik Deutschland ist Berlin. Die Repräsentation des Gesamtstaates in der Hauptstadt ist Aufgabe des Bundes. Das Nähere wird durch Bundesgesetz geregelt.“ Der zweite Satz steht nun zur Disposition. za

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