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Bernau: Entlassener Kinderschänder wieder in Haft

Ein erst im Februar wieder entlassener Sexualstraftäter aus Bernau ist nach einem neuerlichen Missbrauch wieder in Haft. Er soll sich an zwei Jugendlichen vergangen haben. Unions-Politiker forderten indes strengere Gesetze.

Frankfurt (Oder)/Bernau - Ein vor kurzem aus der Haft entlassener Sexualstraftäter sitzt nach einem neuerlichen Missbrauch Minderjähriger in Bernau (Barnim) wieder hinter Gittern. Der Mann sei am Freitag in Untersuchungshaft genommen worden, sagte Staatsanwalt Michael Neff am Samstag in Frankfurt (Oder). Der Sexualstraftäter war im Februar nach Verbüßung einer mehrjährigen Haftstrafe auf freien Fuß gekommen. Unionspolitiker verlangten als Konsequenz aus dem Fall schärfere Gesetze.

Zwei Gutachter hatten dem Berliner eine günstige Prognose gestellt. Die Berliner Staatsanwaltschaft hatte daraufhin ihren Antrag auf nachträgliche Sicherungsverwahrung des mehrfach einschlägig vorbestraften Mannes zurückgenommen, weil sie dafür keine Erfolgsaussicht vor Gericht sah.

Der 36-Jährige wird beschuldigt, in seinem neuen Wohnort Bernau zwei Jugendliche sexuell missbraucht zu haben. Dabei soll er einen Jungen zuvor betäubt haben. Neff sagte, bei der Durchsuchung der Wohnung seien betäubungsmittelähnliche Substanzen gefunden worden, die nun im Labor untersucht würden. Sie sollen als Tatmittel gedient haben. «Der Mann ist zu zwei Taten geständig», sagte der Staatsanwalt. Nach Medienberichten prüft die Polizei, ob noch ein weiterer Missbrauchsfall auf das Konto des Verhafteten geht.

«Der Gesetzgeber sollte die Möglichkeit schaffen, dass ein Sexualstraftäter schon nach der ersten schweren Straftat in Sicherungshaft genommen werden kann, sofern von dem Täter eine besondere Gefahr ausgeht», sagte der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang Bosbach, der «Berliner Morgenpost» (Sonntag). Der CDU-Spitzenkandidat für die Berliner Abgeordnetenhauswahl, Friedbert Pflüger, plädierte dafür, generell die Strafen bei Sexualdelikten drastisch zu verschärfen. Nach Ansicht des stellvertretenden Vorsitzenden der Berliner CDU-Fraktion, Andreas Gram, sollte die Gutachterpraxis überprüft werden.

Der heute 36-jährige Mann hatte in Berlin eine mehr als siebenjährige Haftstrafe wegen sexuellen Missbrauchs von drei kleinen Jungen verbüßt. Im Jahr 1994 hatte er einen kleinen Jungen missbraucht, den sein Komplize danach tötete. Die Leiche des Achtjährigen war auf einer Müllhalde im Berliner Umland gefunden worden. Erst drei Jahre nach dem Mord wurden die beiden Täter gefasst. (tso/dpa)

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