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Berlin: Bernauer müssen Kakerlaken-Bekämpfung selber zahlen

Nach dem Großbrand auf der Müllkippe: Noch immer fehlt ein Gutachten der Gesundheitsbehörden über die Schabenplage

Bernau - Während nach dem Großbrand auf der Deponie in Bernau die Recyclingfirma wieder arbeitet, kämpfen die Anwohner der Deponie weiter gegen die Schabenplage. Sie müssen alle Kosten für die Schädlingsbekämpfer und die auf ihren Grundstücken aufgestellten Fallen aus eigener Tasche zahlen. Obwohl es kaum einen Zweifel an der Schuld der Müllfirma gibt, steht ein offizielles Gutachten der Gesundheitsbehörden immer noch aus. Erst nach einem solchen Papier könnten die Anwohner ihre Kosten dem Unternehmen in Rechnung stellen. Inzwischen kursieren in der besonders betroffenen Siedlung Gieses Plan Hinweise und Ratschläge für eine besonders wirksame Abwehr des Ungeziefers. Einige Anwohner haben sich Gift aus dem Internet bestellt, um die Schaben auf ihren Grundstücken zu bekämpfen.

Bislang haben die Ermittler des Landeskriminalamtes keine Hinweise auf die Brandursache gefunden. Es könnte sich um Brandstiftung oder um eine Selbstentzündung des gelagerten Mülls handeln. Allerdings mehren sich in Bernau die Gerüchte von einer Brandstiftung. Schließlich erhielt das Recyclingunternehmen einen Tag vor dem Brand eine Zwangsandrohung des Landesumweltamtes in Höhe von bis zu 50000 Euro. Die sollte fällig werden, wenn die Firma sich weiterhin den Forderungen des Amtes widersetzt. Das hatte mehrfach Verstöße gegen die zulässige Müllmenge festgestellt. Unterdessen hat das Innenministerium festgestellt, dass der Landkreis Barnim die Kosten für die Bekämpfung des Großbrandes in Höhe von mehreren zehntausend Euro tragen muss. Allein der Sprit für die Löschfahrzeuge kostet nach ersten Berechnungen bei der Feuerwehr mehr als 10000 Euro. Dazu kommen Ausgaben für Schaumstoffmengen, mit denen die Flammen erstickt wurden. Ursprünglich hatte sich der Landkreis geweigert, die Ausgaben für die Brandbekämpfung zu zahlen, stattdessen sollte sich die rund 20000 Einwohner zählende Kleinstadt um die Begleichung der Rechnungen kümmern.

Das Innenministerium entschied jetzt eindeutig für die Verantwortung des Landkreises: „Aus fachlicher Sicht war der Brand des Recyclinglagers ein Großschadensereignis gemäß dem Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetz“, heißt es in einem Schreiben. Laut Gesetz ist die Bekämpfung eines Großbrandes eine öffentliche Aufgabe. Der Eigentümer der Deponie kann nur für die Kosten für Lösch- und Hilfsmittel sowie andere Sachaufwendungen herangezogen werden.

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