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Berlin: Berufsberatung zweiter Klasse

Kinder von Erwerbslosen sollen nur in Jobcentern informiert werden Deren Beratung ist schlechter als die der Arbeitsagenturen, befürchten Experten

Kinder von Hartz-IV-Empfängern müssen damit rechnen, dass Behörden sie an ihren Eltern messen. Die Regionaldirektion der Arbeitsagentur lässt an Schulen ein Merkblatt verteilen, in dem Kindern von Langzeitarbeitslosen mitgeteilt wird, dass ihre Berufsberatung in den Jobcentern stattfindet. Andere Jugendliche dürfen zu den – besser ausgebildeten – Berufsberatern der Arbeitsagentur.

Jugend- und arbeitspolitische Experten der Abgeordnetenhausfraktionen von SPD, Linkspartei, FDP und Grünen bezeichnen die Trennung als diskriminierend. Olaf Möller, Sprecher der Regionaldirektion der Arbeitsagentur sagt, er setze mit dieser Trennung nur ein Gesetz um: „Alle, die zu einer so genannten Bedarfsgemeinschaft gehören, werden von Jobcentern betreut.“ Den Vorwurf der Diskriminierung weist Möller zurück: „So lange die Jugendlichen an beiden Stellen die gleiche Dienstleistung erhalten, ist das unproblematisch.“

Dem widerspricht Ilona Mirtschin, Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit. Generell sei zwar die Arbeitsagentur für die Beratung zuständig und die Jobagentur für die Vermittlung. Da dies allerdings eine „unglückliche Trennung“ zweier Bereiche sei, die eigentlich zusammengehörten, unterstütze sie jede Lösung, die den Jugendlichen helfe.

Stefan Nowack vom Bundesvorstand des Verbandes für Bildungs- und Berufsberatung sieht durchaus Nachteile für Kinder von Hartz- IV-Empfängern. Im Gegensatz zu ausgebildeten Berufsberatern, die ein dreijähriges Fachhochschul- Studium absolvieren, erhalten Jobcenter-Mitarbeiter oft nur kurze Fortbildungen. „Berufsberater müssen neben einer intensiven Ausbildung über Methodenvielfalt und Kenntnisse der Berufswelt verfügen. Dieses Wissen haben bislang nur die Mitarbeiter der Arbeitsagenturen.“ Bei der Berufswahl dürfe nicht „dilettiert“ werden.

Olaf Möller sieht auch hier kein Problem: Jugendliche hätten im Jobcenter Zugang zu den selben Job-Angeboten wie bei der Arbeitsagentur. Sollte ein Jobcenter die Berufsberatung nicht durchführen können, werde der Jugendliche an die Arbeitsagentur weitergeleitet. Außerdem seien die Mitarbeiter in einer einjährigen Übergangsphase auf die neue Aufgabe vorbereitet worden. Währenddessen wurden die Jugendlichen trotz der gesetzlichen Regelung von Berufsberatern der Arbeitsagentur beraten.

Christoph Lang, Sprecher von Arbeitssenator Harald Wolf, erwartet, dass die Jugendlichen sowieso wieder zur Arbeitsagentur geschickt würden. Außerdem habe die Regionaldirektion bereits vergangenes Jahr zugesichert, die Jugendlichen nicht zu trennen. Arbeitsagentur-Sprecher Möller widerspricht: „Eine solche Zusicherung gab es nicht.“ Wolf selbst hält die Regelung für „bürokratisch unsinnig und diskriminierend. Die Berufsberatung bleibt gesetzliche Pflicht der Arbeitsagenturen. Die Regionaldirektion sollte schnell zur alten Praxis zurückkehren.“

Laut Möller sollen die umstrittenen Merkblätter nun überarbeitet werden. Christoph Lang bevorzugt eine andere Lösung: „Das Einfachste wäre, dieses Merkblatt einzustampfen.“

Tanja Könemann

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