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Kinder brauchen Kinder und Eltern brauchen die Kitas. Darum geht es schneller als geplant zurück zum Regelbetrieb.

© picture alliance / dpa

Update

Beschluss des Berliner Senats: Kitas kehren früher als gedacht zum Normalbetrieb zurück

Alleinerziehende und mehr Berufsgruppen als bisher haben ab Montag Anspruch auf Notbetreuung. Hortgebühren werden rückwirkend erstattet.

Großes Aufatmen bei Berliner Eltern: Die Notbetreuung wird erheblich ausgeweitet. Vom 27. April an werden alle Alleinerziehenden sowie zusätzliche Berufsgruppen berechtigt sein, ihre Kinder in die Kitas und Schulen zu schicken. Dies kündigte die Sprecherin der Jugendverwaltung, Iris Brennberger, nach der Senatssitzung am Dienstag an.

Die vollständige Liste der zusätzlich berechtigten Berufsgruppen wurde noch nicht veröffentlicht. Beispielhaft wurden Logopäden und Zahntechniker genannt.

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Zudem ist der zunächst als Kita-Rückkehrzeitpunkt für alle genannte 1. August "vom Tisch", wie Brennberger sagte: Jetzt soll es schneller gehen. Auch dies wurde im Senat beschlossen. Ein neues Zieldatum wurde aber noch nicht genannt. Zuvor hatte es viel Kritik an den engen Regeln für die Notbetreuung gegeben.

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Das Rückkehrdatum aller Schüler? Unbekannt.

Anders ist die Lage in den Schulen, was die Öffnung anbelangt: Dort ist bisher nur klar, welche Jahrgänge als erste zurückkommen dürfen. Nicht bekannt ist hingegen, ob alle Jahrgänge erfasst werden, bevor Ende Juni die Sommerferien beginnen. Angesichts dieser Ungewissheiten und angesichts der Tatsache, dass es noch längere Zeit keine Ganztagsbetreuung an den Schulen geben wird, wurde am Dienstag mitgeteilt, dass Berlins Eltern die Gebühren zurückbekommen, die ihnen für die Hortnutzung im April abgezogen wurden. Ab Mai werden die Monatsbeiträge gar nicht mehr abgebucht.

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Hortgebühren entfallen ab sofort

"Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie ist nun mit der Senatsverwaltung für Finanzen übereingekommen, dass diese Gebühren für den April rückwirkend erstattet werden", teilte Martin Klesmann, der Sprecher Bildungsverwaltung am Dienstag mit. Ab Mai würden sie "nicht mehr erhoben". Sofern die Schulen im August wieder die ergänzende Förderung und Betreuung anbieten, wird Elternkostenbeteiligung ab September wieder erhoben.

Von der Hortbetreuung hatten die Kinder seit Mitte März – dem Zeitpunkt der Schulschließung – nicht mehr profitieren können. Von Klasse drei bis sechs ist die Betreuung kostenpflichtig. Je nach Einkommen und täglicher Betreuungsdauer zahlen die Eltern monatlich 9 bis 243 Euro.

Nur für März gibt es keine Erstattung

„Bis zum Schuljahresende wird es in Berlin die Ganztagsschule, so wie wir sie kennen, nicht mehr geben. Da ist es nur folgerichtig, den Eltern auch die Gebühren für die ergänzende Förderung und Betreuung zu erlassen", sagte Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD). Mit dieser Vereinbarung wolle der Senat zur finanziellen Entlastung von Eltern „in diesen schwierigen Zeiten beitragen.“

Geld zurück für die Horte: Das hat Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mit dem Finanzsenator beschlossen.
Geld zurück für die Horte: Das hat Berlins Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD) mit dem Finanzsenator beschlossen.

© Britta Pedersen/dpa

Für den Monat März könne es allerdings keine Erstattung geben, weil die Inanspruchnahme des Betreuungsplatzes noch bis zum 20. März möglich war. Die Erstattung erfolgt durch den Anbieter der ergänzenden Förderung und Betreuung, mit dem die Eltern den Vertrag geschlossen haben, also entweder durch das Jugendamt oder durch den Träger der freien Jugendhilfe. Wer von der Notbetreuung profitiert, wird für die Horte weiterhin zahlen müssen.

Auch die Kita-Kostenbeteiligung von 23 Euro entfällt

Was außerdem am Dienstag mitgeteilt wurde: Eltern von Kita-Kindern, die keine Notbetreuung in den Einrichtungen besuchen, müssen ab Mai auch nicht mehr die Kostenbeteiligung am Mittagessen von 23 Euro im Monat bezahlen.

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Zudem sollen die Träger auch kein Geld mehr für zusätzliche Leistungen wie mehr Bioessen oder Musikerziehung einziehen. Das allerdings könne der Senat nicht vorschreiben, da es sich um eine privatrechtliche Vereinbarung handele, erläuterte Brennberger. Es müsse daher "bezogen auf die Auswirkung der Corona-Pandemie" zwischen Träger und Eltern erörtert werden. Eventuell bestehe ja die Möglichkeit, beispielsweise mit Drittanbietern und Eltern die "Nachholung besonderer Leistungen zu vereinbaren oder andere Formen der Erbringung zu finden".

Die Jugendverwaltung empfiehlt den Trägern, "mit den Eltern im Gespräch zu bleiben und für alle Seiten gangbare Wege auszuloten", heißt es einem Schreiben an die Träger, das dem Tagesspiegel vorliegt..

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