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Palästinenser erinnern jedes Jahr am 15. Mai an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948. Foto: Fabian Sommer/dpa +++ dpa-Bildfunk +++

© dpa/Fabian Sommer

Update

Beschwerde der Antragsteller abgewiesen: Oberverwaltungsgericht bestätigt Verbot für pro-palästinensische Demonstrationen

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat das Verbot für pro-palästinensische Demos am Wochenende bestätigt. Es sei Gewalt zu erwarten, so das Gericht.

Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein Verbot für pro-palästinensische Demonstrationen in Berlin, die am Samstag und Sonntag stattfinden sollten, in letzter Instanz verboten. Damit wurde eine Beschwerde der Antragsteller, die am Freitagnachmittag beim Berliner Verwaltungsgericht eingelegt wurde, abgewiesen. Der Beschluss des Gerichts ist unanfechtbar.

Als Gründe für dass Verbot nannte das Oberverwaltungsgericht in einer Mitteilung „zu erwartende Gewalttätigkeiten sowie volksverhetzende und antisemitische Äußerungen“. Der Verlauf früherer, deutlich ähnlicher Veranstaltungen rechtfertige die Gefahrenprognose.

Zuvor hatte die Polizei fünf Palästina-Demonstrationen am Freitag, Samstag und Sonntag in Kreuzberg, Neukölln und Mitte untersagt, weil die Gefahr bestehe, dass es zu volksverhetzenden, antisemitischen Rufen, Gewaltverherrlichung und Gewalttätigkeiten kommen könne. Man werde aber trotzdem am Samstag und Sonntag die Lage beobachten und mit Polizisten am Hermannplatz in Neukölln und am Oranienplatz in Kreuzberg sowie in Mitte präsent sein, weil es sein könne, dass sich trotz des Verbots Demonstranten zusammenfinden könnten. Die Polizei werde so eine Versammlung dann auflösen.

Die Gruppe „Palästina spricht“ kritisierte das Verbot ihrer Demonstrationen scharf als „Angriff auf unsere Grundrechte auf Versammlungsfreiheit und freie Meinungsäußerung“. Es sei ein „alarmierender Türöffner für unbegrenzte staatliche Repression gegen jegliche Opposition in Deutschland, sei es für palästinensische Menschenrechte, Antirassismus oder Geflüchtetenrechte“.

Vergangenes Jahr gab es Gewalt gegen Polizisten bei Anti-Israel-Demonstrationen

Im vergangenen Jahr und im April dieses Jahres hatte es bei ähnlichen Demonstrationen von Palästinensern gegen Israel antisemitische Rufe und Flaschen- und Böllerwürfe auf Polizisten gegeben. Danach war Ende April eine weitere Demonstration von der Polizei verboten worden. Auch dieses Verbot wurde vom Verwaltungsgericht bestätigt.

Auch aktuell teilte das Verwaltungsgericht die Gefahrenprognose der Polizei. Die Erfahrungen mit den früheren Demonstrationen ließen befürchten, dass von den Teilnehmern Gewalttaten ausgehen könnten. In der Vergangenheit habe es Flaschen- und Steinwürfe auf Polizisten gegeben. Zu erwarten seien außerdem öffentliche Aufforderung zu Straftaten oder Volksverhetzungen.

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Die Demonstrationen waren wegen des sogenannten Nakba-Gedenktages (arabisch für "Katastrophe") geplant. Palästinenser erinnern jedes Jahr am 15. Mai an Flucht und Vertreibung Hunderttausender Palästinenser im ersten Nahostkrieg 1948. Aus einem Teil des britischen Mandatsgebiets Palästina wurde am 14. Mai 1948 Israel. Die arabischen Nachbarn griffen den neuen Staat an. Im Zuge der Kämpfe flohen rund 700 000 Palästinenser oder wurden vertrieben. (dpa / Tsp)

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