zum Hauptinhalt
Ein Mitarbeiter des Lebensmittel-Lieferdienstes Gorillas radelt durch die Straßen der Hauptstadt.

© Wolfgang Kumm/dpa

Beschwerde des Arbeitgebers zurückgewiesen: Betriebsratswahl beim Berliner Lieferdienst Gorillas geht weiter

Die Geschäftsführung des umstrittenen Lieferdienstes wollte die Wahl stoppen. Doch auch die zweite Instanz entschied zugunsten der Beschäftigten.

Das Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg entschied am Dienstag, dass die Betriebsratswahl beim Lieferdienst Gorillas fortgesetzt werden darf. Damit bestätigte die Vorsitzende Richterin Claudia Nowak in der zweiten Instanz eine Entscheidung des Berliner Arbeitsgerichts

Bereits in der vergangenen Woche war die Geschäftsführung des Start-ups mit einem Antrag auf eine Einstweilige Verfügung gescheitert, die die Wahl stoppen sollte. Daraufhin hatten die Gorillas-Anwälte Beschwerde eingelegt

Zur Begründung sagte einer der Anwälte am Dienstag: Es habe „eklatante Mängel“ bei der Wahl des Wahlvorstandes gegeben, der für die Durchführung der Wahl zuständig ist. Die hatte im Juni stattgefunden.

Zum Beispiel, so der Anwalt, hätten bis zu 80 Beschäftigte damals nicht wählen dürfen. Sie seien an der Tür abgewiesen worden. Die Organisator:innen der Wahl hätten behauptet, dass es sich um leitende Angestellte gehandelt habe, doch das habe nicht gestimmt, sagte er.

Geschäftsführung kann Betriebsratswahl später anfechten

Das Gericht wies die Beschwerde zurück. Die Richterin sagte zwar, dass es bei der beanstandeten Wahl des Wahlvorstandes möglicherweise Mängel gegeben habe, die dazu führen könnten, dass die ganze Betriebsratswahl später gerichtlich anfechtbar sein könnte. Dennoch müsse die Wahl zuerst durchgeführt werden, entschied das Gericht.

In der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass die Betriebsratswahl in dem Lebensmittel-Lieferdienst Gorillas durchgeführt werden darf. 
In der vergangenen Woche hatte das Arbeitsgericht entschieden, dass die Betriebsratswahl in dem Lebensmittel-Lieferdienst Gorillas durchgeführt werden darf. 

© Wolfgang Kumm/dpa

Eine Gerichtssprecherin erläutert: Eine Betriebsratswahl könne gerichtlich nur abgebrochen werden, wenn der Wahlvorstand bei Einleitung der Wahl offensichtlich nicht im Amt war oder die festzustellenden Mängel im Wahlverfahren zu einer nichtigen Wahl führen würden. Beides sei nicht der Fall gewesen.

[Wenn Sie alle aktuellen Nachrichten live auf Ihr Handy haben wollen, empfehlen wir Ihnen unsere App, die Sie hier für Apple- und Android-Geräte herunterladen können.]

Seit gestern können die Beschäftigten im Büro des Betriebsrates in Friedrichshain wählen. Die Wahl geht bis zum Samstagnachmittag, dann werden die Stimmen ausgezählt. 

Unklar ist jedoch, für wie viele Beschäftigte der Betriebsrat zuständig sein wird. Die Geschäftsführung hat kurz vor der Wahl die Berliner Lagerhäuser ausgegliedert - sie spricht von einem neuen "Franchise-Modell". Der Wahlvorstand sieht darin einen Versuch, die Arbeit von Gewerkschaften zu erschweren.

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false