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Beschwerde eingelegt: Hatun und Can: Anwalt kämpft um Akten

Hubert Dreyling kann seine Wut kaum bändigen. Der Verteidiger wehrt sich mit allen Mittel gegen die Beschlagnahme der Akten seines Mandanten Udo D., den Vereinsvorsitzenden des Frauennothilfevereins „Hatun und Can“.

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Die Durchsuchung seiner Kanzlei am Dienstag sei „grob rechtswidrig“ und ein „Willkürakt sondergleichen“, sagt Dreyling. Die Staatsanwaltschaft habe Verteidigerunterlagen mitgenommen, ohne die er seinen Mandanten nicht verteidigen könne. Udo D. ist wegen Betrugsverdachts seit einer Woche in Untersuchungshaft. Dreyling hat am Mittwoch gegen die Durchsuchung Beschwerde beim Amtsgericht eingelegt.

Umstritten ist, ob die Ankläger im Recht waren, als sie die Anwaltskanzlei betraten. Ulrich Schellenberg, Vorsitzender des Berliner Anwaltsvereins, sagte, die Durchsuchung einer Verteidigerkanzlei sei „ein bemerkenswerter Vorgang, der sehr gut überlegt sein soll. Verteidigerakten, also Handakten, sind immer geschützt“. Im vorliegenden Fall sei eine Abgrenzung offenbar nicht einfach. „Buchungsbelege sind originär keine Verteidigerakten“, sagt Schellenberg. Die Staatsanwaltschaft müsse dem Verteidiger aber Zugang zu den Akten gewähren.

Personen, die ein Zeugnisverweigerungsrecht haben, wie Verteidiger oder auch Journalisten, unterliegen einer bestimmten Beschlagnahmefreiheit. Im Paragraf 97, Absatz 2, Satz 3 Strafprozessordnung heißt es aber: „Beschränkungen der Beschlagnahme gelten nicht, wenn (...) es sich um Gegenstände handelt, (...) die aus einer Straftat herrühren“. „Die beschlagnahmten Unterlagen sind Geschäfts- und Buchungsunterlagen sowie Steuerberaterberichte. Die haben nichts mit dem Tatvorwurf zu tun“, sagt Dreyling. „Das sehen wir anders“, sagt Justizsprecherin Silke Becker. Es bestehe der Verdacht, dass es sich um „Deliktsmittel“ handele.

Staatsanwaltschaft verweist auf richterlichen Durchsuchungsbeschluss

Die Staatsanwaltschaft hat aus der Kanzlei von Dreyling zehn Leitz-Ordner mitgenommen. Sie habe einen richterlichen Durchsuchungsbeschluss gegen Dritte, so Becker, unter Berufung auf den Paragrafen 103 Strafprozessordnung erwirkt: „Bei anderen Personen (als dem Verdächtigen, d. Red.) sind Durchsuchungen nur zur Ergreifung des Beschuldigten oder zur Verfolgung von Spuren einer Straftat oder zur Beschlagnahme bestimmter Gegenstände und nur dann zulässig, wenn Tatsachen vorliegen, aus denen zu schließen ist, dass die gesuchte Person, Spur oder Sache sich in den zu durchsuchenden Räumen befindet.“ Die Sprecherin betont, Dreyling habe die Unterlagen „freiwillig herausgegeben“. Das bestreitet dieser vehement: „Ich habe auf dem Protokoll schriftlich meinen Protest vermerkt.“ Dafür habe er mehrere Zeugen.

Die aktuellen Sozialskandale wirken sich offenbar auf das Spendenverhalten aus. Die Berliner Tafel beklagte jetzt als erster Sozialverein, dass die Spendenbereitschaft stark abgenommen habe. Auch die Motivation der Ehrenamtlichen habe sehr gelitten. Mit Sorge betrachtet auch Andrea Kuper, bei der Stadtmission Leiterin der Abteilung Kommunikation und Fundraising, die aktuelle Debatte. „Wir befürchten, dass das generell Misstrauen bei Spendern auslöst.“ Die Stadtmission betreue das gleiche Klientel wie die Treberhilfe, also Menschen, die sonst auf der Straße leben. Man lade aber schon seit Jahren dazu ein, gern auch unangemeldet etwa in den Bahnhofsmissionen oder Tagescafés für Obdachlosevorbeizuschauen „und sich selbst über unsere Arbeit zu vergewissern“.

„Der Rückschluss, dass die Bürger bei Lebensmittelspenden, die direkt an die Bedürftigen gehen, zurückhaltender sind, leuchtet mir nicht ein“, sagte die Pressesprecherin des Paritätischen Wohlfahrtsverbandes in Berlin, Elfi Witten. Der Paritätische ist mit seinen 650 Mitgliedsorganisationen der größte freie Träger des Sozialwesens in Berlin – bis zu seinem Ausschluss infolge der Maserati-Affäre war auch der Treberhilfe-Verein dort Mitglied. Witten appelliert, die Bürger sollten „die zwei Fälle in Relation setzen zur sehr guten Arbeit der Masse der Träger“.

Seit Dezember hat die Staatsanwaltschaft Berlin gegen den Verein „Hatun und Can“ wegen Verdachts der Untreue und des Betruges ermittelt. Der Vereinsvorsitzende soll Vereinsspenden im Wesentlichen für eigene Zwecke verwendet haben.

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