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Berlin: Beschwerde gegen Hartz IV noch im Januar Anwalt vertritt 41 Kläger aus ganz Deutschland

Der Potsdamer Rechtsanwalt Thorsten Purps will noch im Januar 2005 eine Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV wegen der so genannten 58er-Regelung einreichen. Purps sagte dem Tagesspiegel, er vertrete bislang 41 Mandanten aus der gesamten Bundesrepublik, vor allem aus Brandenburg und dem süddeutschen Raum.

Von Sandra Dassler

Der Potsdamer Rechtsanwalt Thorsten Purps will noch im Januar 2005 eine Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV wegen der so genannten 58er-Regelung einreichen. Purps sagte dem Tagesspiegel, er vertrete bislang 41 Mandanten aus der gesamten Bundesrepublik, vor allem aus Brandenburg und dem süddeutschen Raum.

Die Betroffenen gehören zu den schätzungsweise 393 000 älteren Arbeitslosen, die in den vergangenen Jahren eine Vereinbarung mit der Arbeitsagentur trafen: Sie fielen mit oder nach Vollendung des 58. Lebensjahres aus der Arbeitslosenstatistik heraus und wurden auch nicht mehr vermittelt. In Paragraf 428 Sozialgesetzbuch III war geregelt, dass sie zunächst das ihnen zustehende Arbeitslosengeld und bis zum Erreichen des Rentenalters Arbeitslosenhilfe in Höhe von 53 Prozent des letzten Lohns erhalten sollten.

Hartz IV setzt diese Regelung außer Kraft. Das neue Gesetz billigt den Betroffenen nur noch eine „Schonfrist“ bis Ende 2005 zu. „Viele haben ihre Lebensplanung auf dieser Vereinbarung aufgebaut“, sagt Thorsten Purps: „Und jetzt heißt es: April, April! Hartz IV ist da, du bekommst ab sofort weniger Geld und musst außerdem mit 63 oder 64 Jahren dem Arbeitsmarkt wieder zur Verfügung stehen.“

Der Potsdamer Anwalt ist überzeugt, dass die seiner Ansicht nach erste Verfassungsbeschwerde gegen Hartz IV, die sich unmittelbar gegen das neue Gesetz richtet und deshalb nicht den langen Weg durch die Instanzen zurücklegen muss, Erfolg haben wird. Sein Argument: Die Arbeitsagentur habe schließlich den Betroffenen seinerzeit diese Regelung vorgeschlagen und schmackhaft gemacht – nicht zuletzt um die Statistik zu schönen. Die Menschen hätten sich nur unter den zugesicherten Bedingungen darauf eingelassen – insofern gehe es hier vor allem um Vertrauensschutz.

Politiker verschiedener Parteien hatten in der Diskussion um die Arbeitsmarktreform vergebens Nachbesserungen bei der 58er-Regelung für ältere Arbeitslose angemahnt.

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