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Berlin: Besuch mit Haschisch in der Unterhose

Drogenschmuggel ins Gefängnis: Neun Angeklagte verurteilt, Haftbefehl gegen Vollzugsbeamten

Einer der neun wegen Drogenhandels Angeklagten sagte es ganz offen: „Wenn du einen kennst, dann kommst du im Knast auch an Drogen.“ Und das „würde auch keinen Beamten interessieren“. Als sich der 27-Jährige gestern vor dem Gerichtssaal gerade darüber aufregte, dass die Justiz jetzt nur „Sündenböcke“ suche, nur die Inhaftierten oder deren Angehörige ins Visier nehme, kam die überraschende Nachricht von der Festnahme eines Vollzugsbeamten in der Justizvollzugsanstalt Tegel. Gegen den 29-jährigen Christian B. sei bereits am Donnerstag wegen des Verdachts des bandenmäßigen Rauschgifthandels Haftbefehl erlassen worden, sagte der zuständige Staatsanwalt.

Der Beamte B. soll in fünf Fällen Haschisch ins Gefängnis eingeschmuggelt haben. Die Drogen soll er gegen Entlohnung an den Häftling Thomas H. aus dem Haus II übergeben haben. Der 29-jährige H. war im gestrigen Prozess der Hauptangeklagte. Aus seiner Zelle heraus organisierte er zwischen Dezember 2000 und August 2001 den Schmuggel von insgesamt etwa einem Kilogramm Haschisch in die JVA Tegel. Über zwei mitangeklagte Ehefrauen von Gefangenen ging das Rauschgift meist an den vier Jahre jüngeren Bruder von H., der die Drogen als so genannter Läufer in seiner Unterhose versteckt bei Besuchen eingeschmuggelte.

Zehn Mal kamen um die 80 Gramm Haschisch in die Haftanstalt. Insgesamt acht Häftlinge sollen sich an dem Handel beteiligt haben, sechs von ihnen saßen mit auf der Anklagebank. Sie hätten den Stoff im Tausch gegen Tabak, Kaffee, Telefonkarten oder Lebensmittel verteilt, gestanden die Männer. „Das Essen ist schlecht, es gibt keine Sporträume und nur ein paar Mark Taschengeld, um zu telefonieren, Duschzeug oder andere Sachen zu kaufen“, sagte der Angeklagte Martin S. am Rande des Prozesses. „Da müssen sie sich nicht wundern, wenn krumme Dinger laufen.“

H., Drahtzieher des Rauschgiftringes, hatte wie die anderen Angeklagten ein pauschales Geständnis abgelegt. Zu Beginn des Prozesses musste er erfahren, dass einer seiner Komplizen weitere Angaben gemacht und ihn und den Vollzugsbeamten B. schwer belastet hatte. Gegen H. erging mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten wegen bandenmäßigen Drogenhandels die höchste Strafe. Gegen die anderen Angeklagten ergingen Haftstrafen bis zu drei Jahren oder Bewährungsstrafen. Im Zusammenhang mit Drogengeschäften in der JVA Tegel wird auch gegen eine 42-jährige Sozialarbeiterin ermittelt.

Kerstin Gehrke

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