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Berlin: Betreuungsanspruch soll auf täglich nur 5 Stunden reduziert werden

Berlin hat einen neuen Kita-Streit. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) wirft der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport vor, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz antasten zu wollen.

Berlin hat einen neuen Kita-Streit. Die Gewerkschaft für Erziehung und Wissenschaft (GEW) wirft der Senatsverwaltung für Schule, Jugend und Sport vor, den Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz antasten zu wollen. Drei- bis sechsjährige Kinder sollten nach einem Senatsplan nur noch fünf statt sieben Stunden betreut werden. Ein neues Anmeldeverfahren sei "bürokratisch und restriktiv", sagt Klaus Schroeder von der GEW. Die Hemmschwelle für viele Eltern, ihre Kinder betreuen zu lassen, werde erhöht.

Diesen Vorwürfen ist die Jugendverwaltung gestern entgegengetreten. Mit ihrer Kritik "verunsichert die GEW Berliner Eltern", sagt Staatssekretär Frank Ebel. Für Drei- bis Sechsjährige bleibe der Rechtsanspruch voll erhalten. Eine generelle Kürzung der Betreuungszeiten sei nicht vorgesehen. Neu sei nach einem Entwurf zu einer Verordnung zum Kindertages-Betreuungsgesetz nur, dass bei Kita-Anmeldungen der Betreuungsbedarf festgestellt werden müsse. Deshalb werde in den neuen Formularen, die zum nächsten Termin im Oktober ausgegeben werden sollen, auch nach der familiären Situation und Berufstätgikeit der Eltern gefragt, sagt Ebel. Voll berufstätige Eltern haben nach der Verordnung ein Anrecht auf sieben bis neun Stunden Betreuung.

In Familien, in denen wenigstens ein Elternteil arbeitslos ist, soll ein höherer Bedarf künftig vom Sozialpädagogischen Dienst geprüft werden. Dies solle auch für die Vergabe von Krippen- und Hortplätzen (Kinder bis drei und ab sechs Jahren) gelten, die bislang nach einer vielstufigen "Dringlichkeitsliste" erfolgte. Mit der "Bedarfs"-Regelung könnten die Eltern erstmals einen Anspruch geltend machen, sagt der Staatssekretär.

Das Verfahren zur Festellung des Betreuungsbedarfs kritisiert die GEW. Einerseits bedeute es einen weiteren Behördengang für die Eltern, die sich zudem zu psychischen oder sozialen Problemen in der Familie bekennen müssten. Viele würden dann eher ganz auf den Kitaplatz verzichten, befürchtet die Gewerkschaft, die mit Eltern- und Erzieherinitiativen, Grünen und PDS gegen den Senatsplan protestiert. Gestritten wird auch um die Horterziehung für unter Dreijährige und um die Schülerläden. Hier sollen arbeitslose Eltern nach der neuen Verordnung keinen Anspruch mehr auf die Betreuung ihrer Kinder haben. Die GEW glaubt nicht daran, dass Arbeitslose, die einen Job in Aussicht haben, ihre Kinder sofort unterbringen können. Vielmehr erschwere es die Arbeitssuche, wenn der Kitaplatz erst gesucht werden müsse.

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