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Berlin: Betriebegesetz wird kräftig nachgebessert

Das neue Betriebegesetz, das den Verkehrsbetrieben, der Stadtreinigung und den Wasserbetrieben einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen gibt, bleibt umstritten. Nicht nur die Grünen, sondern auch die Regierungsfraktionen SPD und PDS haben viele Änderungswünsche.

Das neue Betriebegesetz, das den Verkehrsbetrieben, der Stadtreinigung und den Wasserbetrieben einen gemeinsamen rechtlichen Rahmen gibt, bleibt umstritten. Nicht nur die Grünen, sondern auch die Regierungsfraktionen SPD und PDS haben viele Änderungswünsche. So ist die paritätische Mitbestimmung der Arbeitnehmer in den Aufsichtsräten nach Meinung der Koalition nicht zufrieden- stellend geregelt. Auch die Kalkulation der Wasser- und Mülltarife „bleibt ein heißes politisches Thema“, sagte SPD-Wirtschaftsexperte Frank Jahnke (siehe auch Berliner Wirtschaft, Seite 16).

Das gilt vor allem für die Tarifreform bei den Wasserbetrieben, die Wirtschaftssenator Harald Wolf im Schulterschluss mit den Unternehmensverbänden und der Industrie- und Handelskammer anstrebt. Wolf will den Tarif in einen Grund- und Arbeitspreis aufteilen; SPD und Grüne lehnen das ab. Sie befürchten, dass der Preisvorteil zugunsten der Wirtschaft die privaten Haushalte zu stark belastet. Zumal der Senat künftig „Mengenrabatte auf Arbeitspreise“ zum Vorteil der großen, kommerziellen Wasserverbraucher gesetzlich zulassen will. „Wir wollen gerechte Tarife“, sagte Jahnke.

Diskussionsbedarf gibt es auch bei der gesetzlichen Garantie für eine „angemessene“ Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals. Dies öffne der „Preistreiberei bei Wasser und Müllentsorgung“ Tür und Tor, kritisierte der Grünen-Haushälter Jochen Esser. Auch die PDS will das Gesetz an dieser Stelle nachbessern, kündigte deren wirtschaftspolitischer Sprecher Uwe Doering an. Es müsse eindeutig sichergestellt sein, dass die Gebühren der öffentlichen Versorgungsbetriebe „kostengerecht“ ermittelt werden. Die SPD wiederum ist nicht damit einverstanden, dass der Landesrechnungshof als Kontrollinstanz für die Landesbetriebe aus dem Gesetz herausfällt.

Noch ein Vorschlag der Grünen: Das Land Berlin soll nicht mehr für alle Risiken seiner Betriebe haften (Gewährträgerhaftung), sondern nur für deren Funktionsfähigkeit (Anstaltslast). Das sei eine notwendige Konsequenz aus dem Berliner Bankenskandal. Die SPD signalisierte gestern, dass das Betriebegesetz in aller Ruhe im Parlament diskutiert und nicht schon am 18. Mai, sondern erst im Juni beschlossen werden soll. za

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