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Der 32-jährige Angeklagte gestand, dass der „Impuls“ für den Betrug von ihm ausgegangen sei.

© picture alliance/dpa

Betrug bei Online-Bestellungen: „Er hat bestellt, ich habe die Bestellung auf Null gesetzt“

Eine Mitarbeiterin eines Online-Händlers sorgte dafür, dass ihr Partner Waren nicht bezahlen musste. Das Paar wurde am Montag zu Bewährungsstrafen verurteilt.

Als Mitarbeiterin eines großen Online-Händlers hat eine 35-jährige aus Berlin durch Manipulationen dafür gesorgt, dass ihr Partner bestellte Waren nicht bezahlen musste. Das Amtsgericht Tiergarten sprach das Paar am Montag des Betrugs in 92 Fällen mit einem Schaden von rund 15.000 Euro schuldig.

Gegen die 35-Jährige erging eine Strafe von einem Jahr und drei Monaten Haft auf Bewährung. Ihr 32-jähriger Lebensgefährte erhielt ein Jahr und fünf Monate Haft auf Bewährung. Die finanziellen Vorteile habe der Mann genossen, so die Richterin. Mit dem Urteil wurde auch die Einziehung des aus den Taten erlangten Wertes angeordnet.

Die Angeklagten hatten gestanden. Die 35-Jährige erklärte, sie habe ihrem Lebensgefährten helfen wollen. „Er hat bestellt, ich habe die Bestellung auf Null gesetzt.“ Die Taten hätten 2015 in einer für sie schwierigen persönlichen Situation begonnen. Auch in der Beziehung habe es gekriselt. „Der Schwindel sollte nicht ausufern, aber dann haben sie gemerkt, wie einfach es war“, so einer der Verteidiger.

„Impuls“ für den Betrug ging vom 32-Jährigen aus

Der 32-jährige Angeklagte gestand, dass der „Impuls“ für den Betrug von ihm ausgegangen sei. „Ich habe auf verschiedenen Namen bestellt und meine Lebensgefährtin gefragt, ob sie mir bei der Lieferung hilft.“

Der Schwindel blieb laut Anklage knapp zweieinhalb Jahre unentdeckt. Die 35-Jährige habe immer wieder falsche Angaben in das EDV-System des Unternehmens eingegeben. So habe sie in 35 Fällen vorgetäuscht, dass die Waren unter Ausübung eines Rücktrittsrechts zurückgesandt und dabei ohne Verschulden des Bestellers verloren gegangen seien. Auch die Staatsanwältin und die Verteidiger hatten auf Bewährungsstrafen plädiert. (dpa)

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