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Berlin: Betrunken auf dem Wannsee

Freizeitkapitän wegen Gefährdung anderer Schiffe verurteilt

Nach dem Wannseefeuerwerk wurde es eng auf der Unterhavel. Ein Konvoi von Fahrgastschiffen und etliche kleinere Boote waren auf dem Rückweg. Auch Freizeitkapitän Hans F. mit drei Personen an Bord hatte es eilig. Sein Sportboot zog plötzlich nach Steuerbord und befand sich damit auf Kollisionskurs. Für den BeinaheZusammenstoß mit einem Passagierschiff musste sich der damals betrunkene Freizeitkapitän gestern vor dem Berliner Schifffahrtsgericht verantworten. „Die Sache war die: Ich hatte nachmittags ein paar Biere getrunken“, begann der 55-Jährige mit grauem Zopf. Als seine Lebensgefährtin an jenem Abend im September letzten Jahres zum Wannseefest wollte, habe er ihr das Steuer überlassen. „Aber auf dem Rückweg hat sich das Kabel von der Lichtmaschine gelöst, es kam Panik auf – das ist höhere Gewalt“, meinte der Schipper, der „nur Beifahrer“ gewesen sein will. Der Richter schüttelte den Kopf: „Nein, das mit dem Licht ist schlechte Wartung.“

Das nicht beleuchtete Sportboot, für das man keinen Bootsführerschein benötigt, und eines der Fahrgastschiffe waren nur noch Sekunden von einem Zusammenstoß getrennt, als die Wasserschutzpolizei über die Lautsprecheranlage für eine sofortige Kursänderung sorgen konnte. „Ich hätte das Boot wahrscheinlich untergepflügt“, sagte ein 50-jähriger Schiffsführer als Zeuge. Zwei Polizisten hatten das fünf Meter lange Sportboot von F. schließlich an den Haken genommen. Bei dem Freizeitkapitän wurden rund 1,3 Promille festgestellt.

Ob der Spandauer oder tatsächlich seine Freundin das Boot steuerte, blieb im Prozess offen. Für den Richter, selbst Segler, spielte das auch keine Rolle. „Der Bootseigner hat das Sagen“, hieß es im Urteil. Kapitän und Rudergänger müssten nüchtern sein. Die absolute Fahruntauglichkeit liege bei einem Promille. Wegen Gefährdung des Schiffsverkehrs wurde Hans F. zu einer dreimonatigen Bewährungsstrafe verurteilt. Außerdem muss er 150 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten. Da nickte der Schipper. „Dit war ’ne Dummheit“, meinte er und nahm das Urteil an. K.G.

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