zum Hauptinhalt

Berlin: Bewährung für den König der Ausbrecher Milde Strafe, harte Worte für Ekke Lehmann

Ein paar gepfefferte Worte und eine Bewährungsstrafe – so ging der neuerliche Prozess gegen Berlins Ausbrecherkönig Ekke Lehmann am Donnerstag zu Ende. Er sei ein Macho, ein Machtmensch, aber offenbar auch auf dem absteigenden Ast, schimpfte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung.

Ein paar gepfefferte Worte und eine Bewährungsstrafe – so ging der neuerliche Prozess gegen Berlins Ausbrecherkönig Ekke Lehmann am Donnerstag zu Ende. Er sei ein Macho, ein Machtmensch, aber offenbar auch auf dem absteigenden Ast, schimpfte die Richterin in ihrer Urteilsbegründung. Alten Damen Steine und Böller auf den Balkon zu werfen, sei für einen ehemaligen Schwerverbrecher wahrlich kein Glanzstück.

Trotz der harten Worte konnte der 58jährige Lehmann doch aufatmen. Der Mann, der fast 26 Jahre in Haft saß und elf Mal aus Gefängnissen ausgebrochen war, wurde wegen Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung, Volksverhetzung und mehrerer Verkehrsdelikte vom Amtsgericht Tiergarten zu einem Jahr und zehn Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Beim Prozessauftakt vor einem Monat hatte Lehmann noch große Töne gespuckt und auf seiner Unschuld bestanden, fünf Verhandlungstage später gab er zwölf Anklagepunkte zu. Lehmann war wiederholt im Streit mit Nachbarinnen ausgerastet. Weil sie sich über zu laute Musik beschwerten, hatte er Pflastersteine und Silvesterböller auf ihre Balkone geworfen. Zudem hatte er eine CD mit Nazi-Musik abgespielt, was zur Verurteilung wegen Volksverhetzung führte. In der weiteren Anklage ging es um Verkehrsdelikte. Vor zwei Jahren setzte sich Lehmann ohne Führerschein und alkoholisiert ans Steuer. Und im März 2003 hatte er einem Mann in seiner Neuköllner Wohngegend einen Fausthieb verpasst.

Lehmann ist unter anderem wegen Raubes und Vergewaltigung vorbestraft. Sein Register weist 44 Eintragungen auf. Das letzte Urteil liege jedoch sechs Jahre zurück, hieß es im Urteil. In der Hoffnung, der herzkranke Angeklagte werde den versprochenen Waffenstillstand mit der Justiz einhalten, sei eine Bewährungsstrafe vertretbar. „Ich hoffe, wir sehen uns nicht wieder“, sagte die Richterin. „Hoffe ich auch“, sagte Lehmann. K.G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false