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Bewährungsstrafe: Autofahrer tötet Radfahrer

Der 21-Jährige Autofahrer war im vorigen Sommer durch Lichtenrade gerast. Nach dem Unfall flüchtete er.

Der Radfahrer trug einen Helm. An seinem Rucksack und am Fahrrad leuchteten Blinker. Es waren wenige Fahrzeuge unterwegs auf dem Lichtenrader Damm. Auf der mittleren Spur der Radfahrer, der in der Morgendämmerung eigentlich gut zu erkennen war. Ein 21-jähriger Audi-Fahrer aber gab Gas. Sekunden später ein Knall. Alkan K., 21 Jahre alt und unterwegs im Auto seines Vaters, erfasste den Radfahrer. Dann floh er feige. Der Unfall, den er am 2. August letzten Jahres verursacht hatte, war tödlich.

Ein junger Mann, den seine große Schuld erkennbar belastet. „Ich kann mir das alles nicht erklären“, sagte er am Donnerstag vor einem Verkehrsgericht. „Ich war anscheinend einen Moment unaufmerksam.“ Ein dumpfes Geräusch habe er wahrgenommen. Er senkt den Blick. „Ich komme mit meinem Gewissen nicht klar.“ Alkan K. saß erstmals auf der Anklagebank. Er war bis zu jenem Morgen ein junger Mann ohne Vorstrafe und mit großem Interesse für Kraftfahrzeuge. „Ich habe nichts gesehen“, beteuerte er. Viel Selbstmitleid war nun zu spüren.

Er hatte den 37-jährigen Radfahrer von hinten erfasst. Der Mann stürzte auf die Motorhaube, über das Auto, auf die Straße. Sein Rennrad wurde etliche Meter weiter zu Boden geschleudert. Alkan K. aber setzte seine Fahrt einfach fort. Sein Opfer kam mit schwersten Kopfverletzungen in ein Krankenhaus. Es starb am Abend des nächsten Tages.

Zeugen hatten einen Audi A 5 Coupé beschrieben. Eine Frau entdeckte den stark beschädigten Unfallwagen schließlich in der Straße An den Achterhöfen in Buckow. Schnell war der Halter ermittelt: Der Vater von K. Der Sohn wurde sofort aufgefordert: „Sag die Wahrheit, wenn du Mist gebaut hast.“ Der Lehrling gab den Unfall zu. Er blieb in Freiheit.

Wenn es um schwere Unfälle geht, ist häufig Raserei im Spiel. Auch im Falle von K. beschrieb ein Zeuge eine Geschwindigkeit von „vermutlich Tempo 100“. Er habe nicht einmal die Automarke erkennen können. Ein technischer Gutachter kam zu dem Schluss, dass K. mit 60 bis 80 Stundenkilometern unterwegs war. Auf die Geschwindigkeit aber komme es im Falle von K. eigentlich nicht so sehr an, hieß es. Er hatte einfach nicht auf die Straße geachtet, den „Verkehrsraum“ vor sich nicht beachtet, hieß es.

Prozesse um fahrlässige Tötung enden oft mit Strafen, die zur Bewährung ausgesetzt werden können. So auch diesmal: Gegen Alkan K. erging ein Jahr Haft auf Bewährung. Das hatte auch die Staatsanwaltschaft gefordert, das war auch aus Sicht der Nebenklage angemessen. Zudem wurde für zwei Jahre eine Führerscheinsperre verhängt. Und der junge Mann soll ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro an die Mutter des Opfers zahlen. Er solle begreifen, was so ein Auto anrichten kann, hieß es im Schlussvortrag des Nebenklage-Anwalts.

Neben Rasern sind es häufig abbiegende Lastwagen, die schwerste Unfälle verursachen. Ein solcher Fall wird das Verkehrsgericht vermutlich in einigen Wochen beschäftigen. Wegen fahrlässiger Tötung soll sich dann ein Lkw-Fahrer verantworten, der eine 28-jährige Radfahrerin totfuhr. Sie war laut Ermittlungen erfasst worden, als sie bei Grün die markierte Radfahrerfurt an der Grellstraße in Prenzlauer Berg passierte. Kerstin Gehrke

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