zum Hauptinhalt

Berlin: Bewährungsstrafe für verräterischen Polizisten

Sehr zurückhaltend gab sich der Polizist auf der Anklagebank. Es schien, als hätte er am liebsten mit Schweigen auf die Plauderei reagiert, die ihn vor Gericht gebracht hatte.

Sehr zurückhaltend gab sich der Polizist auf der Anklagebank. Es schien, als hätte er am liebsten mit Schweigen auf die Plauderei reagiert, die ihn vor Gericht gebracht hatte. Kai F. hat in vier Fällen Drogen-Razzien in Diskotheken verraten. In den Einsätzen steckten 5137 Arbeitsstunden von 855 Beamten. Alles für die Katz, denn die Dealer waren rechtzeitig gewarnt worden. „Es tut mir leid“, nuschelte der Angeklagte schließlich vor dem Amtsgericht Tiergarten. „Es war ein schwerwiegender Fehler.“

Der erste Verrat von Dienstgeheimnissen liegt bereits mehr als drei Jahre zurück. Polizeiobermeister F. war damals in der Direktion 4 tätig und nahm an Einsatzbesprechungen für bevorstehende Diskothekenüberprüfungen teil. Seine ExFreundin bekam per E-Mail die erste Warnung. Zwischen August 2003 und Dezember 2004 war es dann eine Bekannte mit engen Kontakten zur Türsteherszene und zu mutmaßlichen Dealern, die er „als Freundschaftsdienst“ über Einsätze informierte. Sie gab die Informationen brühwarm weiter, und die Beamten konnten bei den Razzien nur magere Beute machen. Der vom Dienst suspendierte Beamte hatte zudem mehrfach unbefugt Daten von Rauschgifthändlern und Türstehern in Polizeicomputern abgefragt. Auch diese Vorwürfe räumte er ein.

Das Gericht verhängte eine Strafe von einem Jahr und zwei Monaten Haft auf Bewährung. Sollte das Urteil rechtskräftig werden, wäre es vorbei mit seinem Dienst in den Reihen der Polizei. K.G.

-

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false