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Bewährungsstrafe: Mit dem kleinen Sohn im Müll gelebt

Die Mutter war verzweifelt und überfordert und lebte mit ihrem Kind in einer zugemüllten und verschmutzten Wohnung. Jetzt wurde sie wegen Verletzung ihrer Fürsorgepflicht zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

In den Räumen hing ein beißender Geruch, überall lag Müll, der Fußboden von Hundekot verdreckt, im Kühlschrank nur Ungeziefer. Die Polizisten, die am 14. Dezember 2011 in der Wohnung der 29-jährigen Mutter standen, waren entsetzt. In dem Schmutz lebte Evgenia B. mit ihrem zweijährigen Sohn. „Sie haben die Wohnung und somit ihren Sohn vernachlässigt, wie es schlimmer kaum geht“, musste sie sich am Mittwoch vor Gericht anhören. Sie schluchzte, sie nickte, sie beteuerte: „Ich nehme jetzt Hilfe an.“

Die Fotos, die den Zustand dokumentieren, ließen erahnen: Die Hellersdorfer Wohnung hatte bessere Zeiten erlebt. Eigentlich war sie liebevoll eingerichtet. Die Angeklagte sagte, sie habe ein „ordentliches Leben“ geführt, bis ihr Mann sie 2009 verließ. Da war sie hochschwanger, ihre Tochter neun Jahre alt. Die Verwahrlosung zog schleichend in die Räume, die Stimmung wurde schlechter. Bis die Mutter die Tochter schlug, weil es Probleme bei den Hausaufgaben gab. Striemen waren sichtbar.

Das Jugendamt nahm das Mädchen im März 2011 aus der Wohnung, die bereits verwahrlost war. Die Mutter, so eine Sozialarbeiterin, schien stark depressiv zu sein. Sie sollte sich in Behandlung begeben. Evgenia B. ließ sich schließlich darauf ein. Der Sohn blieb bei ihr. Im Juni war die Wohnung in Ordnung, im Spätsommer auch. Weitere Kontrollen gab es nicht. Eine „gewisse Blauäugigkeit“ des Amtes kritisierte die Richterin. Als Evgenia B. nicht zum Prozess um Kindesmisshandlung erschienen war, kamen Polizisten.

Zwei Monate war der Junge bei seinen Großeltern. Evgenia B. sperrte sich nicht mehr gegen Familienhilfe. Die Mutter sei verzweifelt und überfordert gewesen, hieß es im Urteil. Wegen Verletzung der Fürsorgepflicht ergingen 15 Monate Haft auf Bewährung. Einbezogen wurde eine Bewährungsstrafe wegen Misshandlung der Tochter. Die Zusammenarbeit mit der Familienhilfe muss die Frau fortsetzen und sich in Therapie begeben.

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