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Berlin: Bezirk wehrt sich gegen Abschaffung der Mietobergrenzen Kreuzberg-Friedrichshain erwägt ein Berufungsverfahren

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird wahrscheinlich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten klagen. Sie seien „ein starkes Instrument für soziale Stadterneuerung“ und hätten die Sanierung nicht behindert, sagt der Leiter des bezirklichen Stadtplanungsamtes, Reinhard Meyer.

Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg wird wahrscheinlich gegen die Entscheidung des Verwaltungsgerichts über Mietobergrenzen in Sanierungsgebieten klagen. Sie seien „ein starkes Instrument für soziale Stadterneuerung“ und hätten die Sanierung nicht behindert, sagt der Leiter des bezirklichen Stadtplanungsamtes, Reinhard Meyer. Wie berichtet hält das Gericht die Begrenzung der Mieten in Sanierungsgebieten für unzulässig. Der Bezirk berief sich auf Leitsätze zur Stadterneuerung, nach denen Sanierungsmaßnahmen sozial verträglich sein und nicht zur Verdrängung der angestammten Wohnbevölkerung führen sollten.

Erfolgreich gegen die Obergrenzen geklagt hat jetzt eine Hauseigentümerin aus dem Samariterviertel in Friedrichshain. Sie wollte Quadratmetermieten, die vor der Sanierung bei 2,50 bis 3 Euro lagen, auf bis zu 7 Euro erhöhen. Die bislang vorgeschriebene Obergrenze liegt bei 3, 80 bis 4, 20 Euro. Mit seiner Entscheidung habe das Gericht der bewährten behutsamen Stadterneuerung „ein Standbein weggehauen“, sagt Werner Oehlert, Geschäftsführer des Sanierungs-Managements ASUM in Friedrichshain. Jetzt dürften Eigentümer wieder sagen: „Wir sanieren leblose Hüllen.“ Die Menschen, die darin lebten, zählten nicht mehr. Geringer Verdienende würden gezwungen, ihren Kiez zu verlassen, das soziale Gefüge würde zerbrechen. In den noch nicht sanierten Häusern lebten Menschen, „die auf günstige Mieten angewiesen sind“, sagt Oehlert. In den vergangenen Jahren hätten sich zumindest in Friedrichshain etwa 85 Prozent der Vermieter an die Auflagen gehalten. In den übrigen 17 Berliner Sanierungsgebieten gebe es allerdings mehr „Scheinverträge und Nebenabreden“, mit denen Eigentümer die Mietobergrenze umgingen.

Der Sprecher des Bundes der Berliner Haus- und Grundeigentümer, Dieter Blümel, begrüßt die Aufhebung der „rechtswidrigen“ Obergrenzen, die Investitionen behindert hätten. Die Mieter in Sanierungsgebieten seien durch das Klagerecht gegen aus ihrer Sicht zu teure Modernisierungen ausreichend geschützt. Der Friedrichshain-Kreuzberger Leiter des Stadtplanungsamts glaubt dagegen, dass sich solche Klagen häufen werden, falls die Obergrenzen endgültig kippen. Das könnte die Sanierung dann tatsächlich behindern. -ry

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