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Demonstranten präsentieren beim Al-Quds-Tag 2015 die Hisbollah-Flagge mit Gewehr und Weltkugel - damals noch erlaubterweise.

© imago/Christian Ditsch

Vor der Al-Quds-Demo in Berlin: Polizei verbietet Fahnen der Hisbollah

Für die Al-Quds-Demo am Sonnabend hat die Polizei die Auflagen verschärft. Über den Kurfürstendamm ziehen dürfen die Israel-Gegner aber.

Die Polizei hat für die Al-Quds-Demonstration am Sonnabend Flaggen der libanesischen Partei und Miliz Hisbollah verboten. Dies teilte Innensenator Frank Henkel (CDU)am Dienstag mit:„Es wird nicht erlaubt sein, für die Hisbollah zu werben und Kennzeichen, Symbole oder Embleme dieser Organisation zu zeigen.“ Henkel hat die Polizei angewiesen, Verstöße gegen die Auflagen „umgehend zu unterbinden und bei wiederholtem Verstoß die Versammlung notfalls auch aufzulösen.“
Der Al-Quds-Tag war nach der Islamischen Revolution 1979 im Iran ins Leben gerufen worden; weltweit gehen seitdem vor allem schiitische Muslime auf die Straße, um für die „Befreiung“ Jerusalems (arabisch: Al Quds) von den Israelis zu demonstrieren. In Berlin gibt es die Aufzüge seit 1996 –mehrfach hatte es Störungen durch volksverhetzende und israelfeindliche Parolen gegeben. Wie berichtet, hat das American Jewish Committee (AJC) ein Gutachten in Auftrag gegeben. Dieses fordert Auflagen gegen die Demo und ihre Verlegung vom Kurfürstendamm auf die parallele Kantstraße.

Hisbollah-Flaggen hat die Versammlungsbehörde nun untersagt. Begründung der Berliner Polizei: Die libanesische Hisbollah habe keinen thematischen Bezug zum iranischen Al-Quds-Tag und könne deshalb versammlungsrechtlich verboten werden. Offen bleibt, ob der Anmelder der Demo, die Al-Quds-AG, gegen das Verbot klagen wird. Kurz bevor Henkels Flaggenverbot bekannt wurde, hatte Sergey Lagondinsky, Repräsentant der Jüdischen Gemeinde zu Berlin, dieses gefordert: "Es ist ein Erfahrungswert der letzten Jahre, dass sich der antisemitische Mob auf dem Al-Quds-Marsch durch Fahnen von Terrororganisationen und Hassparolen und -Botschaften selbst aufpeitscht.

Frühere Flaggenverbote scheiterten vor Gericht

2006 hatte die Polizei schon einmal Hisbollah-Fahnen bei einer Demo verboten –war vor Gericht aber gescheitert. Damals war aber der Krieg zwischen Israel und Hisbollah Thema der Demo, die Flagge hatte also thematischen Bezug, so die Richter. 2009 hatte das Verwaltungsgericht ein Verbot von Hamas-Flaggen gekippt. Wie in den Vorjahren begleiten sprachkundige Polizisten die Demo. Leitende Beamte haben Fotos mit den Flaggen und Kennzeichen verbotener Organisationen dabei, um sofort einschreiten zu können.

Szenekundige Beamte haben Infos zu Flaggen von verbotenen Organisationen dabei, hier eine interne Broschüre der Polizei aus 2015.
Szenekundige Beamte haben Infos zu Flaggen von verbotenen Organisationen dabei, hier eine interne Broschüre der Polizei aus 2015.

© Jörn Hasselmann

Gegen die Route über den Kurfürstendamm gibt es „keine rechtliche Handhabe“, wie es im Präsidium hieß. Der Anmelder einer Demo habe freie Wahl der Route. Tatsächlich lief die Demo meistens über den Kudamm. Im vergangenen Jahr zogen 650 Islamisten friedlich über den Kudamm. Nur in den Jahren 2003 bis 2005 hatte die Polizei die Kantstraße mit dem Endplatz Savignyplatz durchgesetzt. Die Kanzlei des AJC empfiehlt die Verlegung, da nahe dem Kudamm mehrere Synagogen seien. Dieses Argument hält die Polizei für unsinnig. „Wir können diese Einrichtungen schützen“, sagte ein leitender Beamter. Die Jüdische Gemeinde in der Fasanenstraße und die Synagoge in der Joachimsthaler Straße seien weit genug entfernt. Starten soll die Demo am Sonnabend mit bis zu 1500 Menschen um 14 Uhr am Adenauerplatz, um bis zum Wittenbergplatz zu ziehen. Der Anmelder, die islamistische Gruppe „Al-Quds-AG“, wird vom Verfassungsschutz beobachtet.

Zwei pro-israelische Demos sind zeitgleich angemeldet: Eine Kundgebung am Adenauerplatz und eine Demo „Gegen Antisemitismus, Islamismus und Homophobie“. Diese soll am Joachimsthaler Platz beginnen und vermutlich ebenfalls über Kurfürstendamm zum George-Grosz-Platz ziehen.

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