zum Hauptinhalt
Baustelle Berlin.

© PICTURE ALLIANCE / DPA

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg: Anlieger müssen für Straßenausbau zahlen

Was ist ein Provisorium? Daran könnte sich entscheiden, ob Anwohner zur Kasse gebeten werden. Das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg hat ein entsprechendes Urteil bestätigt.

Dieses Urteil hat es in sich: Anlieger müssen künftig verstärkt damit rechnen, beim Ausbau von Straßen zu sogenannten Erschließungsbeiträgen herangezogen zu werden. In einem Musterverfahren hat das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg jetzt ein vorinstanzliches Urteil bestätigt. Das teilte der Leiter des Spandauer Straßen- und Grünflächenamtes, Michael Spiza, am Dienstagabend vor dem zuständigen Ausschuss der Bezirksverordnetenversammlung mit.

Anwohner der Straße Am Kinderdorf initiierten Musterverfahren

Vor zehn Jahren war die Straße Am Kinderdorf in Gatow ausgebaut worden. Das Bezirksamt stellte den Besitzern der anliegenden Grundstücke gemäß dem Berliner Erschließungsbeitragsgesetz eine Kostenbeteiligung in Rechnung, den beiden Klägern letztendlich jeweils 2589 Euro. Die Anwohner argumentierten, dass die Straße bereits vor dem 3. Oktober 1990 als sogenannte Erschließungsanlage teilweise fertiggestellt gewesen sei. Für vor diesem Zeitpunkt endgültig oder teilweise hergestellte Anlagen dürfen keine Erschließungsbeiträge erhoben werden. Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Klage im Juli 2016 in erster Instanz mit der Begründung abgewiesen, dass es sich vor dem endgültigen Ausbau lediglich um ein Provisorium gehandelt hat.

Das Oberverwaltungsgericht hat das Urteil in zweiter Instanz in der vergangenen Woche bestätigt, sagte Amtsleiter Spiza. Eine erneute Revision sei nicht zugelassen worden. Die Urteilsbegründung wurde noch nicht veröffentlicht.

Für die Anlieger ebenfalls ausgebauter Straßen, bei denen wegen des laufenden Verfahrens die Erhebung von Erschließungsbeiträgen bisher ausgesetzt wurde, bedeutet das nicht nur in Spandau, sondern in allen Berliner Bezirken, dass sie demnächst mit entsprechenden Rechnungen rechnen müssen. Gleiches gilt für die Straßen, deren Ausbau demnächst ansteht, beispielsweise in Kladow und Weststaaken. Dazu sei man jetzt verpflichtet, sagte Baustadtrat Frank Bewig (CDU).

+++

Immer dienstags - unser Spandau-Newsletter

Sie wollen mehr aus Spandau lesen? Gern. Sie finden uns unter www.tagesspiegel.de/Spandau, auf www.facebook.com/tagesspiegelspandau. Und unseren Bezirks-Newsletter "Leute Spandau" können Sie kostenlos bestellen unter www.tagesspiegel.de/leute

Zur Startseite

showPaywall:
false
isSubscriber:
false
isPaid:
showPaywallPiano:
false