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Mit dem Winterdienst hat nicht jeder ein Problem - die Anwohner kleiner Straßen hingegen schon. Die Bürsten schädigen das Kleinpflaster.

© dpa

Berlin-Zehlendorf: Bürsten schädigen Gehwege - den Ärger haben Anwohner

Vielen Zehlendorfern wird derzeit der Winterdienst gekündigt - weil die Maschinen das Mosaikpflaster kaputtmachen. Die Steinchen geraten durch die rotierenden Bürsten buchstäblich aus den Fugen. Die BSR-Maschinen im Sommer sollen kein Problem sein.

Die Karl-Hofer-Straße in Zehlendorf gehört sonst eher zu den ruhigen. Aber zurzeit herrscht helle Aufregung unter einigen Anwohnern, die durchaus auch andere Stadtteile betreffen dürfte: Der Winterdienst hat die Verträge für die Schneeräumung auf den Gehwegen gekündigt – weil er dort keine Kehrmaschinen mehr einsetzen dürfe und deshalb die Arbeit nicht mehr machen könne. Zurück bleiben ratlose, teils hochbetagte Nachbarn. Ihnen bleibt nur, sich einen Winterdienst zu suchen, was den Preis nach Auskunft eines Anbieters verdreifachen kann.

Hintergrund des Ärgers sind die sogenannten Sperrlisten der Bezirksämter mit jenen Gehwegen, die nicht maschinell befahren werden dürfen. Diese Listen werden laufend aktualisiert – und seit der Verschärfung des Winterdienstgesetzes ernster genommen als in früheren Jahren, weil die Arbeit der Dienstleister stärker kontrolliert wird. Meist sind Gehwege mit Mosaikpflaster betroffen, weil die Steinchen durch die rotierenden Bürsten buchstäblich aus den Fugen geraten. Der Steglitz-Zehlendorfer Tiefbauamtsleiter Martin Müller-Ettler berichtet von „ganz erheblichen Schäden aufgrund der winterlichen Reinigung“, versteht aber auch den Ärger über die Sperrlisten: „Wenn ich Anlieger wäre, wäre ich natürlich auch erst mal erbost, wenn bisher kein Schaden entstanden ist.“

Der Ärger ist groß - vermutlich nicht nur in Zehlendorf

Neben den Anwohnern sehen sich auch die Winterdienstbetriebe als Opfer: „Kunden und Firmen werden jedes Jahr aufs Neue überrascht, welche Straßen betroffen sind“, sagt Nils Rogal, Geschäftsführer des Winterdienstes Südwest. „Dadurch sind wir gezwungen, viele Verträge zu kündigen.“ Für eine vernünftige Planung komme die Liste oft zu spät: 2013 sei sie mit dem Amtsblatt erst am 25. Oktober, fünf Tage vor Saisonbeginn, veröffentlicht worden.

Kritisch sehen die Schneeräumbetriebe die Sperrliste auch, weil die sich ausdrücklich auf „winterliche Reinigung“ bezieht, also nicht auf die BSR-Kleinkehrmaschinen, die das ganze Jahr über die Gehwege fahren. „Wir stellen auch fest, dass solche Schäden im Sommer auftreten“, sagt Müller-Ettler. Allerdings sei der Winterdienst weitaus problematischer. Die Wahrheit liege wohl irgendwo in der Mitte, mutmaßt der Amtsleiter.

Die BSR schaltet auf Abwehr, wie die Auskunft eines Sprechers zeigt: Bei Beschwerden prüfe man „insbesondere“, ob die BSR den Schaden überhaupt verursacht habe. Man halte sich an die Straßenverkehrkehrsordnung, die für Reinigungsfahrzeuge maximal 3,5 Tonnen Gewicht und drei Bar Reifendruck erlaube.

Ärger gibt es nach Auskunft von Müller-Ettler auch, wenn das Gehwegparken verboten wird, um Pflaster und Bäume zu schonen. Für den Winter habe man dem Verband der gewerblichen Schneeräumdienste das Versprechen abgerungen, Gehwege künftig „zu erschwinglichen Kosten“ zu reinigen, sofern sich mehrere Anlieger in einer Straße zusammentun. Mehr wird auch den Rentnern in der Karl-Hofer-Straße wohl nicht übrigbleiben.

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