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Das Teilstück unter der Brücke gehört der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV)

© Anett Kirchner

Bund blockiert Radweg in Steglitz-Zehlendorf: „Fünf Jahre Aussitzen und Ignoranz“

Erst gab es eine Zusage, dann wurde sie wieder zurückgezogen: Seit fünf Jahren wartet der Bezirk Steglitz-Zehlendorf auf das notwendige "Go" vom Bundesministerium für Verkehr, um den Radweg an der Lichterfelder Emil-Schulze-Brücke auszubauen. Jetzt gibt es neue Hoffnung.

Es könnte so idyllisch sein. Eine Fahrradtour am Uferweg des Teltowkanals in Steglitz-Zehlendorf. Viel Grün, Wasser, zwitschernde Vögel – das findet jedoch ein jähes Ende an der Emil-Schulz-Brücke in Lichterfelde. Hier verhindert ein so genanntes Drängelgitter die mühelose Durchfahrt. Zudem ist der Weg unter der Brücke unbefestigt, holprig und steil. Das bedeutet: vom Rad absteigen und die vierspurige, viel befahrende Königsberger Straße überqueren.

Offenbar ärgert das auch die zuständige Bezirksstadträtin Christa Markl-Vieto (Grüne). In einer Pressemitteilung teilte sie jetzt mit, dass die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV), der das Teilstück gehöre, den Radweg an dieser Stelle blockiere. Der Tagesspiegel Zehlendorf hat sich dazu erkundigt und jetzt festgestellt: Nicht allein die WSV ist schuld, sondern auch das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI).

Der Rad- und Fußweg entlang des Teltowkanals von der Eugen-Kleine-Brücke in Lichterfelde bis zum Edenkobener Steg in Lankwitz zieht sich knapp vier Kilometer hin und wird vom Bezirk „in einem verkehrssicheren Zustand“ erhalten, wie es heißt. Beim besagten Teilstück geht es im Grunde um wenige Meter. Ein Ausbau würde laut dem Tiefbauamt etwa 450 000 Euro kosten. Der Bezirk soll die Bauarbeiten koordinieren. Vorgesehen sei ein breiter Rad- und Fußweg mit flachen Rampen. Planung, Ausschreibung und Bauzeit würden etwa ein Jahr dauern. Doch wie immer stellt sich schnell die Frage: Wer bezahlt es?

„Kosten in dieser Höhe – zumal auf einem Grundstück, das dem Bezirk nicht gehört – könnten wir nicht aus eigenen Mitteln aufbringen“, sagt Markl-Vieto. Hier sei der Bezirk auf Bundes- oder sonstige Fördermittel angewiesen. Eine entsprechende Zusage vom BMVI habe es bereits gegeben, diese sei aber wieder zurückgezogen worden.

„Fünf Jahre Aussitzen und Ignoranz sind genug“, kritisiert Markl-Vieto. Das mangelnde Interesse der Bundesbehörde, ein für den Bund kleines Thema abschließend zu bearbeiten, sei nicht länger hinnehmbar. Die Aufsichtsbehörde des Bundesministeriums für Verkehr müsse tätig werden und das Wasser- und Schifffahrtsamt (WSA) anweisen, den Vorgang endlich zu bearbeiten.

Das vermeintlich „kleine Thema“ liegt nunmehr seit 2010 auf dem Tisch. Seinerzeit sei ein Vertrag über die Nutzung des Weges durch Radfahrer und Fußgänger mit dem Bund geschlossen worden. Damit der Bezirk jedoch auf den „fremden Flächen“ mit den Bauarbeiten loslegen kann, muss zuvor ein so genannter Errichtungsvertrag geschlossen werden. Ein entsprechender Entwurf liege dem WSA vor – ebenfalls seit 2010. Problem: Wegen der angestrebten Kostenübernahme durch den Bund muss auch das BMVI den Vertrag mitzeichnen.

Nun wartet das Bezirksamt auf eine Rückmeldung. Nachfragen der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung hätten bislang auch nichts gebracht. „Inhaltliche Probleme scheinen nicht vorhanden zu sein, lediglich das fehlende Interesse scheint hier eine Lösung zu verhindern“, konstatiert die Bezirksstadträtin.

Doch so sei es nicht, sagt Stefan Sühl, Sachbereichsleiter beim Wasser- und Schifffahrtsamt Berlin: Grundsätzlich sei das WSA bereit, die für einen fahrradtauglichen Ausbau erforderlichen Flächen dem Bezirk zur Verfügung zu stellen. Dass der Errichtungsvertrag bis heute nicht unterzeichnet wurde, liege daran, dass die Förderrichtlinien des Bundes aufgrund einer Prüfung des Bundesrechnungshofes zwischenzeitlich aufgehoben worden seien.

„Somit bestehen die Grundlagen der zum damaligen Zeitpunkt geführten Vertragsverhandlungen heute in dieser Form nicht mehr“, erklärt er und verweist zugleich auf die Zuständigkeit der Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt (GDWS), einer nachgeordneten Behörde des Bundesministeriums für Verkehr. Es scheitere letztlich am Geld. „Denn theoretisch könnte der Bezirk relativ schnell loslegen, wenn er den Ausbau des Radweges komplett auf eigene Kosten übernehmen würde“, ergänzt Sühl.

Unterdessen hat das BMVI den „fahrradtauglichen Ausbau von Betriebswegen an Bundeswasserstraßen“ neu geregelt. Nach eigenen Angaben bilde dafür folgender Vermerk im Bundeshaushaltsplan 2015 die wesentliche Grundlage: „Mit der Maßgabe der hälftigen finanziellen Beteiligung sowie der Übernahme der Verkehrssicherungspflicht durch Kommunen (…) können mit diesen Ausgaben Betriebswege an Bundeswasserstraßen auch für den Radverkehr tauglich ausgebaut werden. Hierzu können auf Antrag einmalig Mittel (…) in Höhe von 50 Prozent der Kosten für den Radwegeausbau verwendet werden.“

Die Bearbeitung der Anträge liegt aktuell in den Händen von Gerd Franke von der GDWS. „Zu einer Verzögerung von zwei Jahren ist es deshalb gekommen, weil das Ministerium die neuen Förderrichtlinien erst rechtlich klären musste“, erklärt er. Der Sachverhalt mit dem Radweg unter der Emil-Schulz-Brücke sei ihm bekannt und der Antrag des Bezirksamtes Steglitz-Zehlendorf liege vor. Dieser werde jetzt bearbeitet. „Ich versuche, das relativ flink in trockene Tücher zu bringen“, verspricht Franke. Es gibt also neue Hoffnung für die Radfahrer am Ufer des Teltowkanals.

Die Autorin Anett Kirchner ist freie Journalistin, wohnt in Steglitz-Zehlendorf, und schreibt als lokale Reporterin regelmäßig für den Tagesspiegel Zehlendorf. Folgen Sie Anett Kirchner auch auf Twitter.

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